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Durchbruch im "Fall Nyffeler" :
Grossrätliche Justizkommission vermittelte Einigung

Bundesrichter Franz Nyffeler und die Ex-Handelsrichter Roland Padrutt und Pietro Riniker haben sich mit dem Obergericht des Kantons Aargau geeinigt: Beide Seiten verzichten auf gegenseitige Ansprüche und ziehen damit einen Schlussstrich unter ein jahrelanges Verfahren. Die Einigung kam dank Vermittlung der Justizkommission des Grossen Rates zustande.

Ausgelöst worden war der langwierige Rechtsstreit 1996 durch umstrittene Entschädigungen aus der Staatskasse an die beiden nebenamtlichen Handelsrichter Padrutt und Riniker, für welche der damalige Handelsgerichtspräsident Nyffeler verantwortlich gemacht wurde. Ein ausserordentliches Obergericht hat Bundesrichter Nyffeler von den strafrechtlichen Vorwürfen freigesprochen. Die Verfahren gegen Roland Padrutt und Pietro Riniker wurden bereits im Untersuchungsstadium eingestellt.

In der Vereinbarung wird wörtlich festgehalten, "dass den Herren Nyffeler, Padrutt und Riniker keine ungerechtfertigte Bereicherungsabsicht vorgeworfen wird" und der Einsatz der Handelsrichter die Pendenzen massgebend abtragen half. Roland Padrutt, Pietro Riniker und Franz Nyffeler sind damit rehabilitiert. Im Interesse des Kantons verzichten alle Beteiligten auf eine Fortsetzung des Rechtsstreits.

Der Kanton verpflichtet sich, Bundesrichter Nyffeler die Streitsumme von 33'000 Franken zurückzuzahlen, die er - ohne Schuldanerkennung - der Staatskasse aus der eigenen Tasche überwiesen hatte. Ausserdem verzichtet der Kanton gegenüber Roland Padrutt und Pietro Riniker auf allfällige zivilrechtliche Ansprüche. Padrutt und Riniker ziehen ihre noch hängigen Genugtuungs- und Entschädigungsbeschwerden zurück. Alle Beteiligten erklären sich "per Saldo aller gegenseitigen Ansprüche als auseinandergesetzt".

Die Vereinbarung kam durch Vermittlung einer Subkommission der grossrätlichen Justizkommission unter Roland Brogli (CVP, Zeiningen) zustande. Sie zieht den Schlussstrich unter ein jahrelanges Justizverfahren und wendet damit zusätzlichen Schaden von der Aargauer Justiz ab.

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