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Drei Aktiengesellschaften für Kantonsspitäler :
Regierungsrat legt neues Spitalgesetz vor

Die Kantonsspitäler Aarau und Baden sowie die Psychiatrischen Dienst sollen als gemeinnützige Aktiengesellschaften verselbständigt werden. Der Regierungsrat legt dem Grossen Rat die Botschaft zur Revision des Spitalgesetzes vor.

Das neue Spitalgesetz ist ein erster wichtiger Meilenstein des Projekts "Spitallandschaft Aargau". Mit diesem will der Regierungsrat die Gesundheitsplanung im Kanton Aargau neu überprüfen. Seit dem Inkrafttreten des geltenden Spitalgesetzes im Jahr 1971 - und insbesondere seit dem Inkrafttreten des neuen Krankenversicherungsgesetzes im Jahr 1996 - hat sich die Ausgangslage grundlegend verändert.Das neue Spitalgesetz ist ein erster wichtiger Meilenstein des Projekts "Spitallandschaft Aargau". Mit diesem will der Regierungsrat die Gesundheitsplanung im Kanton Aargau neu überprüfen. Seit dem Inkrafttreten des geltenden Spitalgesetzes im Jahr 1971 - und insbesondere seit dem Inkrafttreten des neuen Krankenversicherungsgesetzes im Jahr 1996 - hat sich die Ausgangslage grundlegend verändert.

Das neue Spitalgesetz trägt dem neue Verständnis von Kompetenzordnung, Organisation und Finanzierung Rechnung. So soll der Grosse Rat in Zukunft für die strategische Steuerung der Gesundheitspolitik zuständig sein. Er verfügt über das Instrument der gesundheitspolitischen Gesamtplanung und legt die Spitalstandorte fest. Der Regierungsrat ist zuständig für die Spitalkonzeption und die Spitalliste und schliesst mit den Spitälern Rahmenverträge. Das Gesundheitsdepartement sorgt für ein effizientes Controlling. Die einzelnen Spitäler erhalten weitgehende Freiheiten in der Umsetzung ihres Leistungsauftrages.

Die breit abgestützte Vernehmlassung ergab eine klare Zustimmung zu den Grundsatzfragen "Neuordnung der Kompetenzen", "Verselbständigung als gemeinnützige Aktiengesellschaften" und "Einführung der leistungsorientierten Finanzierung".

Lediglich die Frage der Anzahl der gemeinnützigen Aktiengesellschaften ergab in der Vernehmlassung kein eindeutiges Ergebnis. Der Regierungsrat hat deshalb beschlossen, dem Grossen Rat eine Vorlage mit drei gemeinnützigen Aktiengesellschaften für die Kantonsspitäler Aarau und Baden sowie die Psychiatrischen Dienste vorzulegen. Damit trägt der Regierungsrat den regionalpolitischen Anliegen Rechnung. Mit Steuerungsmassnahmen stellt der Regierungsrat die Koordination der drei Spitäler sicher, um das Ziel einer optimalen Synergienutzung zu erreichen.

Der Kanton Aargau wird Eigentümer der drei Spitalaktiengesellschaften bleiben. So nimmt er seinen Versorgungsauftrag auch in Zukunft wahr. Für die Mitarbeitenden sieht der Gesetzesvorschlag einen Gesamtarbeitsvertrag vor.

Mit dem neuen Spitalgesetz erhalten auch die Regionalspitäler die völlige Organisationsfreiheit. Gesundheitsdirektor Ernst Hasler zu den Zielsetzungen: "Mit dem neuen Spitalgesetz wollen wir unsere Spitäler optimal auf die Zukunft vorbereiten."

Nach der zweimaligen Beratung im Grossen Rat sieht der Fahrplan im November dieses Jahres die Volksabstimmung vor. Das Inkrafttreten des neuen Spitalgesetzes ist auf den 1.1.2003 geplant. Internet: www.ag.ch/spitallandschaft

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