Hauptmenü

Alle Medienmitteilungen

Dividendenbesteuerung wird entlastet :
Botschaft zur Teilrevision des Steuergesetzes

Wer zu mindestens 10 Prozent an einer Firma beteiligt ist, muss seine Dividendeneinkünfte künftig nur noch zum halben Steuersatz versteuern. Mit dieser neuen Massnahme, welche der Regierungsrat in der Botschaft zur Teilrevision des Steuergesetzes vorschlägt, will der Regierungsrat den Wirtschaftsstandort Aargau zusätzlich stärken.

Die Absicht des Regierungsrates, mit der Teilrevision des Steuergesetzes den Wirtschaftsstandort Aargau zu stärken, die Kleinverdiener zu entlasten und gleichzeitig notwendige Anpassungen ans Bundesrecht vorzunehmen, wurde im Vernehmlassungsverfahren mehrheitlich gut aufgenommen. In Wirtschaftskreisen wurden insbesondere die Massnahmen der Wachstumsinitiative die Halbierung der Kapitalsteuer und die höheren Abzugsmöglichkeiten an Forschungsbeiträgen begrüsst. Diese Massnahmen helfen mit, dass der Kanton Aargau im Gesamtindex der Steuerbelastung seinen guten 5. Rang bekräftigen kann.

Gleichzeitig wünschten sich die bürgerlichen Parteien und die Wirtschaftsverbände weitergehende Entlastungen für die Wirtschaft. Gefordert wurde unter anderem eine noch stärkere Reduktion der Kapitalsteuer, eine Senkung des Gewinnsteuertarifs für die Unternehmen oder die Abschaffung des Kantonssteuerzuschlages für den Finanzausgleich. Bei den natürlichen Personen wurde angeregt, eine Entlastung der hohen Einkommen und eine Reduktion der Dividendenbesteuerung zu prüfen. Keine Zustimmung fanden die regierungsrätlichen Vorschläge bei der SP und den Grünen.

Zusätzliche Investitionsanreize

Der Regierungsrat hat ein wichtiges Anliegen aus der Vernehmlassung in die Botschaft zur Teilrevision des Steuergesetzes aufgenommen: die Entlastung der Dividenden. Der Regierungsrat erwartet, dass dadurch Gewinne, welche bislang aus steuerlichen Gründen zurückbehalten wurden, ausgeschüttet und so zusätzliche Investitionsanreize geschaffen werden. Diese Massnahme stärkt den Wirtschaftsstandort und sorgt dafür, dass finanzstarke Unternehmer nicht in jene Kantone wegziehen, welche bereits eine privilegierte Besteuerung der Dividenden kennen oder diese demnächst einführen.

Die Teilrevision des Steuergesetzes führt im Jahr 2007 zu Steuerausfällen von 38.7 Mio. Franken beim Kanton. Da die Reduktion der Kapitalsteuer in zwei Etappen eingeführt wird, betragen die Ausfälle ab 2008 jährlich rund 54 Mio. Franken. Bei den Gemeinden ergeben sich 2007 Ausfälle von 30.1 Mio. und ab 2008 von rund 37 Mio. Franken. Diese Ausfälle erachtet der Regierungsrat als verkraftbar. Eine weitergehende Senkung der Steuern im gegenwärtigen Zeitpunkt und im Hinblick auf bevorstehende Entlastungen wie beispielsweise den Ausgleich der Kalten Progression würde jedoch zu deutlichen Einschnitten bei der Aufgabenerfüllung der kommenden Jahre führen oder die Defizite stark anwachsen lassen. Beide Szenarien lehnt der Regierungsrat aus sach- und finanzpolitischen Gründen entschieden ab.

Kleinverdiener werden entlastet

Überwiegend positiv aufgenommen wurden die weiteren Themen der Teilrevision. Begrüsst wurde insbesondere die vorgesehene Entlastung der Kleinverdienenden sowie der Kleinrentnerinnen und Kleinrentner. Ebenfalls positiv aufgenommen wurden verschiedene Anpassungen an geänderte Vorschriften des für die Kantone verbindlichen Steuerharmonisierungsgesetzes.

Die Botschaft zur Teilrevision des Steuergesetzes wurde dem Grossen Rat am Donnerstag zugestellt. Bereits im Januar 2006 beginnen die Kommissionsberatungen im Grossen Rat. Im August 2006 muss die 2. Lesung abgeschlossen sein, damit die Revision auf den 1. Januar 2007 in Kraft treten kann.

  • Departement Finanzen und Ressourcen