Differenzierte Lohnerhöhungen beim Kanton
:
1.45 Prozent gelten als Teuerungszulage
Der Grosse Rat hat mit dem Voranschlag 2001 eine Erhöhung der Lohnsumme für das Staatspersonal um 2.35 Prozent beschlossen. Diese Erhöhung wird differenziert verteilt. Der Regierungsrat hat in Absprache mit den Personalverbänden die Einzelheiten geregelt.
1.45 Prozent gelten als Teuerungszulage ab 1.1.2001 für Lehrkräfte und Staatspersonal sowie Rentnerinnen und Renter der Beamtenpensionskasse und der Lehrerpersonalvorsorge. Lehrkräfte erhalten zusätzlich 0.45 Prozent Reallohnerhöhung, das Staatspersonal leistungsabhängige Zulagen im gleichen Umfang.
Leistung wird honoriert
Die Erhöhung der Lohnsumme für das kantonale Personal um 2.35 Prozent (rund 28 Millionen Franken) wird, wie bereits früher angekündigt, differenziert für verschiedene lohnwirksame Massnahmen verwendet. Rund 3 Millionen Franken werden als einmalige, leistungsabhängige Zulagen für das Staatspersonal per 1.1.2001 ausgerichtet. Weitere 3 Millionen Franken sind im Rahmen der Anpassung an das neue Lohnsystem für Lohnerhöhungen bei jenen Angestellten vorgesehen, deren bisheriger Lohn unter dem Minimallohn der neu zugeteilten Lohnstufe liegt.
Die restliche Summe wird für eine generelle Lohnerhöhung beim Staatspersonal und bei den Lehrkräften verwendet. Die Lehrkräfte erhalten per 1. Januar 2001 1.9 Prozent mehr Lohn und zusätzlich 0.2 Prozent der Lohnsumme für den sogenannten Alterssprung. Das Staatspersonal erhält auf den 1. Januar 2001 1.45 Prozent mehr Lohn.
Auf eine ursprünglich vorgesehene Aufsplittung der Lohnerhöhung beim Staatspersonal in 1 Prozent per 1. Januar und 0.6 Prozent auf 1. April 2001 wurde im Interesse einer administrativen Vereinfachung und in Absprache mit den Personalverbänden verzichtet. Nachteile für das Personal ergeben sich daraus nicht. Die stärkere Anhebung der Löhne bei den Lehrkräften gleicht die leistungsbezogenen Zulagen für das übrige Staatspersonal aus.
Gleichbehandlung gewährleistet
Der Regierungsrat hat, ebenfalls in Absprache mit den Personalverbänden, bestimmt, dass 1.45 Prozent der generellen Lohnerhöhung als Teuerungszulage gelten. Die zusätzlichen 0.45 Prozent bei den Lehrkräften gelten als Reallohnerhöhung. Dies bedeutet aufgrund der geltenden Gesetzgebung, dass Rentnerinnen und Rentner der Beamtenpensionskasse und der Lehrerpersonalvorsorge eine teuerungsbedingte Rentenerhöhung von 1.45 Prozent erhalten. Mit dieser Regelung wird die Gleichbehandlung aller aktiven und pensionierten Staatsangestellten und Lehrkräfte gewährleistet.