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Dienstalterszulagen werden individuell korrigiert :
Verbände der Lehrpersonen unterstützen das Vorgehen des BKS

Die zuviel ausbezahlten Dienstalterszulagen bei Lehrpersonen werden noch dieses Jahr individuell korrigiert, wie dies der Grosse Rat in einem überwiesenen Postulat gefordert hat. Die betroffenen Lehrpersonen werden persönlich informiert. Lehrerinnen- und Lehrerverbände unterstützen das Vorgehen des Departements Bildung, Kultur und Sport (BKS).

Für individuelle Lohnerhöhungen der Lehrpersonen standen 2002 gleich wie für das kantonale Personal 1,5 Prozent der gesamten Lohnsumme zur Verfügung. Mit dieser Summe waren die reguläre Dienstalterszulage (DAZ) sowie der Alterssprung zu finanzieren. Den DAZ-Berechtigten hat das BKS drei halbe Dienstalterszulagen ausgerichtet. Auf der Basis der Vorjahreskosten wurde hochgerechnet, es ergäbe sich daraus die zur Verfügung stehende Summe. Die Basis dieser Hochrechnung war ungenügend - durch die Auszahlung von drei halben DAZ würde ohne die Korrektur die bewilligte Lohnsummenerhöhung bis Ende Jahr um 4,3 Mio. (inklusive die Arbeitgeberbeiträge um 4,95 Mio.) Franken überschritten.

Aufgrund des Personalrechts sowie des Finanzhaushaltsrechts muss der zuviel ausbezahlte Betrag ausgeglichen werden. Eine Möglichkeit des Ausgleichs bestände darin, den im Jahre 2003 DAZ-Berechtigten eine geringere DAZ auszurichten. Diese Form des Ausgleichs wurde von Lehrpersonen und einer sehr grossen Mehrheit des Grossen Rates abgelehnt. Vertreterinnen und Vertreter der Lehrerschaft sowie der Personalverbände haben im Parlament erklärt, dass es eine Selbstverständlichkeit sei, dass diejenigen Lehrpersonen mit einer zu hohen Zulage diesen Betrag wieder zurückerstatten würden. Diese Lösung drängt sich umso mehr auf, als sonst über 1'500 Lehrpersonen zum Ausgleich beitragen müssten, die gar nicht zu den Begünstigten gehörten.

Der Grosse Rat hat ein Postulat, welches die individuelle Rückerstattung der zuviel ausbezahlten Beträge noch in diesem Jahr zum Ziel hat, mit einer Dreiviertelsmehrheit überwiesen. Dieser politische Zusammenhang macht es notwendig, die Korrektur noch im Jahre 2002 zu organisieren. Die zu hoch ausbezahlten Beträge sind je nach Lohnklasse und DAZ-Einstufung unterschiedlich; die Spannweite geht von Fr. 874.50 für Fachlehrerinnen textiles Werken und Hauswirtschaft im Anstieg zum vierten Maximum bis Fr. 2?450.70 für Hauptlehrpersonen an der Kantonalen Schule für Berufsbildung im Anstieg zum ersten Maximum. Der Betrag wird bis Ende 2002 in zwei Schritten mit dem November- und Dezemberlohn (inkl. 13. Monatslohn) korrigiert.

Die betroffenen Lehrpersonen werden bis Anfang nächste Woche mit einem Schreiben des BKS informiert. Dem Schreiben ist eine Erklärung der Lehrerinnen- und Lehrerverbände beigefügt. Die sechs Verbände halten darin fest, dass die Lehrpersonen gleich behandelt werden wie das übrige Staatspersonal und dass der vorgefallene Berechnungsfehler bei den Lehrerlöhnen korrigiert werden müsse. Gegen eine allgemeine DAZ-Kürzung im nächsten Jahr verwahren sich die Lehrerorganisationen und begrüssen stattdessen die individuelle Korrektur noch in diesem Jahr.

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