Die Stellenmeldepflicht wird auf weitere Berufe ausgeweitet
:
Berufe mit Arbeitslosenquote von mindestens 5 Prozent meldepflichtig
Die Stellenmeldepflicht wird ab dem 1. Januar 2022 auf Berufsarten ausgeweitet, in denen die Arbeitslosenquote 2021 bei mindestens fünf Prozent lag. Betroffen davon sind etwa Verkäuferinnen und Verkäufer oder Fachkräfte in Marketing und Werbung.
Im vierten Quartal eines Jahres aktualisiert der Bund jeweils die Liste der meldepflichtigen Berufe. Diese gilt für das ganze nächste Jahr. Liegt die Arbeitslosenquote in einer Berufsart bei fünf Prozent oder mehr, müssen Unternehmen ihre offenen Stellen zuerst den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) melden, bevor sie sie anderweitig ausschreiben.
Aufgrund der hohen Arbeitslosenquote während der Pandemie fallen im Jahr 2022 weitere Berufsarten unter die Stellenmeldepflicht. Alle Berufsarten, die 2021 bereits meldepflichtig waren, werden auch 2022 der Meldepflicht unterliegen. Zusätzlich kommen ab 1. Januar 2022 folgende Berufsarten hinzu:
- Verkäuferinnen und Verkäufer in Handelsgeschäften
- Fachkräfte in Marketing und Werbung
- Grafik- und Multimedia-Designerinnen und Designer
- Lackiererinnen und Lackierer und verwandte Berufe
- Reiseverkehrsfachkräfte
Die Meldung offener Stellen beim RAV zahlt sich für die Arbeitgeber aus. Sie profitieren von den kostenlosen Vermittlungsleistungen der öffentlichen Arbeitsvermittlung. Mit dem ebenso kostenlosen Zugang auf die gesamtschweizerische Job-Plattform von www.arbeit.swiss(öffnet in einem neuen Fenster) können Arbeitgeber passende Kandidatinnen und Kandidaten finden oder Stellen inserieren. "Durch die Stellenmeldepflicht haben wir mehr Kontakte mit Unternehmen. Wir können ihnen unsere Dienstleistungen aufzeigen und passende Mitarbeitenden vermitteln", sagt Sandra Graf, Leiterin Arbeitsmarktliche Integration im Amt für Wirtschaft und Arbeit.
Über die Stellenmeldepflicht
Das Schweizer Stimmvolk hat im Februar 2014 die Initiative "Gegen Masseneinwanderung" angenommen. Das Parlament hat darauf eine Stellenmeldepflicht in Berufsarten mit hoher Arbeitslosigkeit beschlossen. So soll das Potenzial inländischer Arbeitskräfte besser genutzt werden. Seit dem 1. Juli 2018 sind Arbeitgeber verpflichtet, den RAV offene Stellen in bestimmten Berufsarten zu melden. Seit dem 1. Januar 2020 liegt der Schwellenwert bei einer Arbeitslosenquote von mindestens fünf Prozent pro Berufsart.
Weitere Informationen finden Unternehmen auf www.arbeit.swiss(öffnet in einem neuen Fenster) unter Stellenmeldepflicht. Auf der Unterseite "Check-up 2022"(öffnet in einem neuen Fenster) können Berufe eingegeben werden und es wird ersichtlich, ob ein Beruf meldepflichtig ist oder nicht. Gerne helfen die zuständigen RAV bei Fragen weiter.