Hauptmenü

Alle Medienmitteilungen

Die Sicherheit auf Fussgängerstreifen wird erhöht :
Erste Massnahmen aus Handlungsprogramm Fussgängerstreifen umgesetzt

Im Rahmen des Handlungsprogramms Fussgängerstreifen 2012 hat die Abteilung Tiefbau alle 1'500 Fussgängerstreifen und 100 Querungsstellen auf den Kantonsstrassen überprüft und festgelegt, mit welcher Priorität ihre Verkehrssicherheit verbessert werden soll. 50 Querungsstellen weisen dringenden Handlungsbedarf auf und müssen noch bis Ende 2012 saniert werden.

Um die Sicherheit für die Fussgängerinnen und Fussgänger zu erhöhen, hat die Abteilung Tiefbau des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) die Fussgängerstreifen und Querungsstellen auf Kantonsstrassen erfasst und analysiert. Mit dem Handlungsprogramm Fussgängerstreifen 2012 wurde ein Verfahren umgesetzt, welches aufgrund von sicherheitsrelevanten Kriterien (Anzahl Unfälle, Ausrüstung der Querungsstelle usw.) für jeden Fussgängerstreifen und jede Querungsstelle eine Abschätzung des Handlungsbedarfs ermöglicht. Ziel ist es, noch vor dem Herbst mit seinen schwierigen Wetter- und Lichtverhältnissen die Verkehrssicherheit für die Fussgängerinnen und Fussgänger an den Fussgängerstreifen auf den Kantonsstrassen zu erhöhen.

50 Stellen mit dringendem Handlungsbedarf

Die Analyse zeigt auf, dass bezüglich Sicherheit bei 50 der insgesamt 1'600 Querungsstellen dringender Handlungsbedarf besteht. Diese Querungsstellen sollen noch 2012 saniert werden, andernfalls müssen sie entfernt werden. Die restlichen Querungsstellen sollen je nach Priorität in den nächsten 5 bis 15 Jahren saniert werden. Die entsprechenden Massnahmen werden gemeinsam mit den Gemeinden erarbeitet.

Bereits 100 Fussgängerstreifen optimiert

Die Gemeinden wurden im Juli 2012 über das Handlungsprogramm Fussgängerstreifen informiert. Eine Auswertung der ersten Rückmeldungen der Gemeinden zeigt, dass als Reaktion darauf bereits rund 100 Fussgängerstreifen verkehrssicherheitstechnisch optimiert wurden. Es wurden vorwiegend die Markierungen erneuert, fehlende Signale ergänzt oder die Querungsstellen im Rahmen von Strassenprojekten gleich baulich optimiert.

Für Fussgängerstreifen auf Gemeindestrassen sind die Gemeinden verantwortlich. Als Aufsichtsbehörde ist der Kanton darauf angewiesen, dass die Gemeinden ihre Verantwortung wahrnehmen und bei der Beurteilung der Fussgängerstreifen auf den Gemeindestrassen dieselben Kriterien wie auf den Kantonsstrassen anwenden.

Rücksichtsvolles Verhalten von allen gefordert

Das Bauen von sicheren Anlagen alleine genügt aber nicht. Ebenso wichtig ist das rücksichtsvolle Verhalten an Fussgängerstreifen von allen Beteiligten, also von den Fussgängerinnen und Fussgängern sowie von den Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenkern. Die Strasse soll mit der nötigen Vorsicht überquert werden, das heisst die Fussgängerinnen und Fussgänger sollen sich sichtbar machen und darauf achten, dass sie von den anderen Verkehrsteilnehmenden gesehen werden.

  • Departement Bau, Verkehr und Umwelt