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Die Rheintalstrasse wird sicherer :
Neue SBB-Unterführung in Etzgen geplant

Das Baudepartement will mit dem Neubau der SBB-Unterführung in Etzgen einen Unfall-schwerpunkt auf der Rheintalstrasse eliminieren und mit dem Radweg Sulz - Etzgen bzw. den Radstreifen Etzgen - Schwaderloch die Sicherheit für den Zweiradverkehr verbessern. Das Projekt ist zur Anhörung freigegeben.

Die unbefriedigenden Verkehrsverhältnisse auf der Rheintalstrasse, insbesondere im Gebiet der SBB-Unterführung in Etzgen, sind bekannt. Die Sanierung dieses Unfallschwerpunktes, aber auch die Ver-besserung der Verhältnisse für den Rad- und Mofa-verkehr, sind dringend nötig. Das Baudepartement hat in Zusammenarbeit mit dem Regionalplanungsverband Oberes Fricktal und den Gemeinden ein generelles Projekt für die Abschnitte Sulz/Etzgen (Ausbau mit Radweg), Etzgen (Neubau der SBB-Unterführung und Kreisel K 287 Abzweigung Mettauertal) und Etzgen/Schwaderloch (Ausbau mit Radstreifen) ausgearbeitet.

Das generelle Projekt ist nun bereinigt und auflagereif. Es entspricht der Verkehrspolitik von Bund und Kanton sowie dem aargauischen Richtplan. Mit den Ausbauten wird der Unfallschwerpunkt in Etzgen eliminiert und der Zweiradverkehr sicherer und attraktiver.

Durch die Radwegführung südlich der Bahn sind nur minimale Eingriffe am Rheinufer nötig. Als ökologische Ausgleichsmassnahme ist unter anderem eine Teilrealisierung des Projektes "Schotterinsel Etzgen" aus dem Aktionsprogramm "Rhein 2000" vorgesehen.

Der Grosse Rat wird voraussichtlich im Spätherbst 1999 über einen Kredit von 15.95 Mio. Fr. für die Ausbauten beraten können. An den Ausgaben beteiligen sich Bund, Kanton, Gemeinden und die SBB.

Nun hat der Regierungsrat das Projekt zur Anhörung freigegeben. Alle Interessierten haben die Möglichkeit, sich vom 27. September bis zum 18. Oktober 1999 beim Baude-partement, Abteilung Tiefbau, über das Vorhaben zu orientieren und sich während dieser Frist schriftlich dazu zu äussern. Anschliessend wird das Projekt dem Grossen Rat unterbreitet. Nach dem Grossrats-beschluss erfolgt die Ausarbeitung der Bauprojekte und dann öffentliche Auflage mit Einsprachemöglichkeit für Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer.

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