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Die Lehrerbildung als FH-Bereich Pädagogik :
Regierungsrat legt dem Parlament die Gesamtkonzeption Lehrerinnen und Lehrerbildung vor

Mit der Gesamtkonzeption Lehrerinnen- und Lehrerbildung (GKLL) legt der Regierungsrat dem Grossen Rat seine Vorstellungen zur Grundausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte im Aargau vor. Diese soll auf Stufe Fachhochschule als Bereich Pädagogik geführt werden und die bisherigen Lehrerbildungsinstitute integrieren. Der Zugang zur Lehrerbildung erfordert eine Matura oder eine Aufnahmeprüfung.

Die GKLL schlägt vor, die heutigen Lehrerbildungsinstitutionen organisatorisch und örtlich zusammen zu fassen und als FH-Bereich Pädagogik in die Fachhochschule zu integrieren. Mit diesem Vorschlag enspricht der Aargau den Anforderungen für die Anerkennung seiner Lehrdiplome in der ganzen Schweiz. Diese verlangen eine Lehrerbildung auf Hochschulstufe.

Matura oder Aufnahmeprüfung

Die Zulassung zum FH-Bereich Pädagogik erfordert eine gymnasiale Matura oder das Bestehen einer Aufnahmeprüfung. Für diese Prüfung soll ein Vorkurs angeboten werden, um Lücken in der Allgemeinbildung bei Absolvierenden der Diplomschulen oder von Berufsmaturanden aufzuarbeiten. Diese Eintrittsbedingungen gelten für alle drei Grundausbildungen: Kindergarten, Primarstufe und Sekundarstufe I. Diese einheitlichen Voraussetzungen sind Basis für das Modulsystem in der Ausbildung und sind eine Element der Frauenförderung. Damit wird eine Zweiklassengesellschaft verhindert, indem angehende Kindergärtnerinnen die Chance haben, sich später zur Primarlehrerin weiter zu bilden oder das Doppeldiplom für Kindergarten und Primarstufe zu erwerben. Zudem garantiert diese Lösung, dass die Absolvierenden auch in Kantonen unterrichten können, welche Kindergarten und erste Schuljahre in einer Grundstufe integriert führen wollen.

Dauer und Anerkennung der Grundausbildungen

Die Grundausbildungen dauern für Kindergarten und Primarschule drei Jahre, für die Ober- oder Sekundarstufe I vier Jahre. Neu ist dabei, dass der Aargau die Lehrkräfte für alle drei Oberstufentypen (Real-, Sekundar- und Bezirksschule) integral im Kanton selbst ausbildet. Bisher wurden die Bezirksschullehrkräfte nur didaktisch ausgebildet; die Fachkenntnisse erwarben sie an Hochschulen ausserhalb des Kantons. Ohne diesen Schritt könnten die Bezirkslehrkräfte im Aargau nur an dieser Stufe unterrichten, ausserkantonal aber an allen Oberstufentypen. Demgegenüber dürften gesamtschweizerisch anerkannte Stufenlehrpersonen ohne die bisherigen Studienergänzungen an der aargauischen Bezirksschule wählbar werden. Die im Aargau ausgebildeten Real- und Sekundarlehrkräfte könnten ausserkantonal praktisch gar nicht unterrichten. Der Regierungsrat ist zudem der Auffassung, dass nur mit einem gemeinsamen Studiengang für alle Oberstufenlehrkräfte im Aargau genügend Bedarf für eine eigenständige und qualitativ hochstehende Ausbildung besteht, wobei diese in Zusammenarbeit mit andern Hochschulen organisiert werden soll.

Unterstellung unter das FH-Gesetz, Start 2003

Nach der Beratung der GKLL durch das Parlament sieht die Planung vor, die Lehrerinnen- und Lehrerbildungsinstitute mittels Dekret im kommenden Jahr der FH-Gesetzgebung zu unterstellen und ab 2003 die ersten Ausbildungsgänge im FH-Bereich Pädagogik zu starten. Damit ist der Aargau gerüstet für den Wettbewerb unter den Ausbildungsstätten für Lehrberufe, der durch die gesamtschweizerische Anerkennung von Berufsabschlüssen entsteht - jedenfalls unter jenen Instituten, welche die entsprechenden Anforderungen erfüllen. GKLL weist dazu im Aargau den Weg.

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