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Die Langzeitpflege sichern und die Qualität erhalten :
Kanton Aargau führt das Qualitäts-Reporting in der stationären Langzeitpflege verbindlich ein

Das Pflegegesetz hat anfangs diesen Jahres die erste Hürde im parlamentarischen Verfahren erfolgreich genommen. Darin wurde unter anderem von allen politischen Parteien begrüsst, dass die Aufsicht über die gesundheitspolizeiliche Bewilligungspflicht und die periodische Überprüfung der Qualitäts- und Leistungsfähigkeit der Leistungserbringer in der Langzeitpflege beim Kanton liegt.

Das Pflegegesetz unterstellt sämtliche stationäre Leistungserbringer der gesundheitspolizeilichen Bewilligungspflicht. Gleichzeitig sorgt das Departement Gesundheit und Soziales als Bewilligungsinstanz für die Sicherstellung der Qualität bei den Leistungserbringern.

Zusammen mit dem Kompetenzzentrum Qualitätsmanagement der Berner Fachhochschule, den Leistungserbringern (Curaviva/VAKA) und der santésuisse entwickelte der Kanton Aargau im Jahr 2005 ein Instrument, mit welchem die Organisationen die eigene Qualitätsfähigkeit entwickeln und nachweisen können. Zudem soll das Instrument der Qualitätskontrolle dem Kanton die nötige Sicherheit bezüglich der Umsetzung garantieren.

Das vergangene Jahr stand ganz im Zeichen der Einführung der Qualitätssicherung für die stationären Leistungserbringer im Kanton Aargau. Auf freiwilliger Basis konnten die Leistungserbringer am Qualitäts-Reporting 2006 teilnehmen. Gleichzeitig waren sie aufgefordert, sich zum Verständnis und zur Anwendbarkeit des Reportings zu äussern. Mittels Pilot-Audits, die im Zeitraum September Dezember 2006 durchgeführt wurden, konnte zudem die Aussagekraft und Gültigkeit des Qualitätsmanagements des jeweiligen Leistungserbringers überprüft und bewertet werden. Inhaltlicher Gegenstand dieser Audits waren die Qualitäts-Reportings zum Fokusfeld ‚Mitarbeitende'.

An der Informationsveranstaltung vom 24. April 2007 erhielten die über 140 Anwesenden eine Rückmeldung zu den eingereichten Qualitäts-Reportings. Zudem konnten sie sich nochmals zum Konzept äussern. Des weiteren wurden aber auch Einblicke in die durchgeführten Pilot-Audits gewährt; und zwar aus Sicht des verantwortlichen Auditors, aus der Optik eines der auditierten Organisationen sowie aus Sicht des Kantons.

Ferner wurden die Kriterien und Indikatoren und das weitere Vorgehen zum Qualitäts-Reporting 2007 vorgestellt. So wird in diesem Jahr ein Teil des Qualitäts-Reportings erstmals für alle Leistungserbringer obligatorisch erhoben und ausgewertet. Dabei stehen die Fokusfelder 'Steuerung und Profil der Dienstleistungen' 'Leistungserbringung' sowie 'Kennzahlen' im Zentrum.

Warum ein Qualitätsreporting?

Ein umfassendes Qualitätsreporting ist eine wichtige Massnahme im Bereich der Qualitätssicherung und der Qualitätsentwicklung und daher Bestandteil des Qualitätsmanagements. Mit einem Qualitätsmanagement werden die Arbeiten im Bereich der Qualität systematisch geordnet und bearbeitet. Das Qualitätsmanagement stellt sicher, dass die vereinbarten Leistungen jederzeit überprüft und nachgewiesen werden können. Das Departement Gesundheit und Soziales fühlt sich dem Qualitätsgedanken verpflichtet und begrüsst sämtliche Initiativen zum Nachweis und zur Förderung der Qualität und geht auch davon aus, dass das Reporting eine wertvolle Hilfe zur Erkennung und Umsetzung von Optimierungspotential bietet.

  • Departement Gesundheit und Soziales