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Die Berufsbildung erhält ein neues Gesetz :
Flexiblere Ausbildung wird vom Aargauer Regierungsrat positiv bewertet

Zum revidierten Bundesgesetz über die Berufsbildung (BBG) hat der Bund eine Vernehmlassung durchgeführt. Gemäss Stellungnahme des Aargauer Regierungsrates nimmt dieser Gesetzesentwurf die anstehenden Fragen zweckmässig auf. Die Ausgestaltung der Kompetenzen dürfte den Kantonen mehr Verantwortung übertragen. Die Integration der bisherigen Nicht-BBG-Berufe (Landwirtschaft, Gesundheit, Kultur, Soziales) sollte nach Auffassung der Regierung gestaffelt erfolgen.

Der Regierungsrat des Kantons Aargau begrüsst das neue Rahmengesetz, das eine kontinuierliche Weiterentwicklung des bisherigen dualen Bildungssystems darstellt. Als positiv wird insbesondere die mit dem Rahmengesetz bezweckte Flexibilisierung der Ausbildung gewertet. Es wird dadurch möglich, bei sich wandelnden Bedürfnissen von Wirtschaft und Gesellschaft bereits von Beginn weg mitgestalten zu können und rascher auf neue Erkenntnisse zu reagieren. Bei den Anforderungen an die Bildungsverantwortlichen tendiert der Kanton hingegen auf klare Vollzugskriterien.

Regelung der Finanzierung

Vorbehalte bringt die Aargauer Regierung bei der weiterführenden Ausgestaltung des Gesetzeswerkes an: Einerseits möchte sie vor dem Inkraftsetzen des Gesetzes die Ausführungsbestimmungen sowie die Höhe und Art der Finanzierung vom Bund geklärt und mit den Kantonen abgestimmt haben. Andererseits geht der Regierungsrat davon aus, dass die kantonale Souveränität, insbesondere was die Schulstandorte angeht, nicht tangiert wird. Die Arbeiten zur Umsetzung des neuen Gesetzes, das 2003 in Kraft treten soll, werden im Kanton umgehend an die Hand genommen. Das Erziehungsdepartement arbeitet deshalb zusammen mit den anderen Departementen Vorschläge für die administrative Zusammenlegung der Nicht-BBG-Berufe und der BBG-Berufe aus.

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