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Deponiestandort für Inertstoffe in Holderbank :
Die Kommission UBV wünscht eine Rückweisung der Richtplanfestsetzung

Nachdem die Gemeindeversammlung die Aufnahme des Deponiestandorts für Inertstoffe in der Nutzungsplanung abgelehnt hatte, sprach sich die Kommission Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) einstimmig für eine Rückweisung des Richtplangeschäfts aus. Die Anschuldigung, am geplanten Deponiestandort sei es im Vorfeld zu illegalen Ablagerungen von Inertstoffen gekommen, hat sich als ungerechtfertigt erwiesen.

An ihrer Sitzung vom 23. Februar 2009 hat die Kommission UBV nach einem Rückkommen nochmals über die Richtplanfestsetzung des regionalen Deponiestandorts für Inertstoffe in Holderbank beraten und die Rückweisung beantragt. Inzwischen hat das Büro des Grossen Rats dem Antrag des Regierungsrats, die Vorlage zurückzuziehen, zugestimmt. Das Geschäft kann somit vorläufig als erledigt betrachtet werden.

Deponiestandort für Inertstoffe in Holderbank

Ursprünglich stimmte die Kommission UBV einer Richtplanfestsetzung des regionalen Deponiestandorts für Inertstoffe in der Tongrube Weid in Holderbank zu. Nachdem die Gemeindeversammlung am 27. November 2008 eine entsprechende Änderung ihrer Nutzungsplanung ablehnte, hat die Kommission die Vorlage nochmals diskutiert und empfiehlt dem Grossen Rat die Rückweisung. Die Differenzen zwischen dem Beschluss der Gemeindeversammlung und dem Interesse des Kantons an einem regionalen Deponiestandort in Holderbank sollten nach Meinung der Kommission vorerst aufgearbeitet werden.

Keine illegalen Ablagerungen feststellbar

Aufgrund von Medienberichten und Informationen besorgter Anwohner über illegale Inertstoffablagerungen in der Grube Weid verlangte die Kommission im Oktober 2008 einen schriftlichen Bericht. Die Untersuchungen des Fachbüros Jäckli AG aus Baden haben gezeigt, dass der Verdacht gegen die Abbaufirma der Tongrube Weid unbegründet war. Die über mehrere Jahre getätigten Auffüllungen dienten hauptsächlich der Hangsicherung. Beim Auffüllmaterial handelt es sich grösstenteils um umgelagerten Opalinuston mit vereinzelten Fremdbestandteilen wie Ziegelbruchstücke, Wurzel- und Astholz.

Im Anschluss an die Kommissionsberatung hat der Regierungsrat beim Büro des Grossen Rats beantragt, das Geschäft sei vor der Grossratsverhandlung zurückzuziehen. Das Büro hat dem Gesuch zugestimmt.

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