"Deponie-Demokratie" im Aargau
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Standortsuche im östlichen Kantonsteil
Der Regierungsrat beurteilt die Erfahrungen mit dem besonderen Beteiligungsverfahren als positives und zukunftsweisendes Vorgehen, aber nur für Vorhaben mit besonderen technischen Risiken und besonderer politischer Bedeutung.
Dieses Verfahren wurde bei der planerischen Umsetzung des Deponiekonzepts gewählt. Der Kanton sorgt für die allgemeine Abfallplanung. Danach sollte in jedem Kantonsteil eine moderne Deponie geplant werden. Dazu ist der Erlass eines kantonalen Nutzungsplanes erforderlich, welcher einem Mitwirkungs- und Rechtsmittelverfahren unterliegt. Schon zur Vorbereitung dieses Nutzungsplanes sollte die Zustimmung der Betroffenen gesucht werden, weil trotz Expertenbeizug niemand als ausreichend legitimiert erachtet wurde, derart komplexe Fragen für alle verbindlich zu entscheiden.
Alle betroffenen Gemeinden wurden in das Verfahren einbezogen. Jeder Gemeinderat konnte zwei Vertreter in jede Kommission entsenden. Ein Team von Wissenschaftern der ETHZ moderierte den Prozess in den Kommissionen. Das Verfahren wurde in einer Behördendelegation, unter der Leitung des Vorstehers des Baudepartementes, Regierungsrat Dr. Thomas Pfisterer, zusammengefasst. Ihr gehörten die Vertreter aller Gemeinderäte an. Die Kommissionen eigneten sich das nötige Fachwissen mit dem Beizug von Experten, mit Augenscheinen und Diskussionen an.
Das besondere Beteiligungsverfahren bezweckt, die von einer Planung oder einem Projekt Betroffenen durch Einbindung in das Problemlösungsverfahren zu Beteiligten zu machen. Es ist ein Lernprozess im Anfangsstadium eines Vorhabens, der zu Verständnis für die Expertenmeinungen und zu erhöhter Akzeptanz führen kann; es will die Bedürfnisse nach mehr Fachwissen und mehr Demokratie zusammenbringen. Dieses Vorgehen ersetzt weder die planerische Mitwirkung noch den Rechtsschutz, wo diese gesetzlich vorgeschrieben sind. Es ist ein ergänzendes Verfahren, das im besten Fall dazu führen kann, dass keine oder nur wenige Rechtsmittel ergriffen werden. Dann kann es trotz des beträchtlichen Aufwandes zu einer insgesamt beschleunigten Abwicklung des Vorhabens führen.
Aufgrund der Entwicklung in der Abfallbewirtschaftung (Abfallrückgang und Deponievertrag mit dem Landkreis Waldshut) wurde das Deponieverfahren im vorliegenden Fall nicht abgeschlossen. Seine Ergebnisse wurden aber in die Richtplanung überführt. Sie haben das formelle Anhörungsverfahren überstanden und sind in den vom Grossen Rat beschlossenen kantonalen Richtplan aufgenommen worden.