Deponie Bärengraben
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Botschaft für die Sanierungsfinanzierung geht an den Grossen Rat
Für die Nachsorge während 80 Jahren der Deponie Bärengraben in Würenlingen beantragt der Regierungsrat beim Parlament einen Verpflichtungskredit von CHF 11 Millionen. Der Betrag wird in einen Fonds eingelegt, der CHF 35 Millionen umfassen soll.
Die Sanierung der Deponie Bärengraben in Würenlingen wurde 2004 mit einer Investition von rund CHF 30 Millionen abgeschlossen. Diese wurde durch das Konsortium Ortsbürgergemeinde Würenlingen, Kanton Aargau und KVA Turgi getätigt. Die Deponie wird voraussichtlich im Jahre 2008 mit Schlacke aufgefüllt sein. Danach ist während 80 Jahren eine kontinuierliche Nachsorge der Anlage nötig, wofür rund CHF 35 Millionen für Betrieb, Unterhalt und Investitionen budgetiert sind.
Betrieb und Nachsorge der Deponie Bärengraben liegen in der Verantwortung der Ortsbürgergemeinde Würenlingen (OBG), dem Kanton Aargau sowie dem Kehrichtverband Baden-Brugg (KVA Turgi). Die Deponie Bärengraben wird von der OBG Würenlingen betrieben. Sie ist primär auch für die Nachsorge zuständig. Der Kanton Aargau trägt an der Sanierung der Deponie aber anteilsmässig eine Mitverantwortung, weil er ihr in den 70er Jahren Abfälle zugewiesen hatte. Ebenso steht die KVA Turgi in der Verantwortung, weil sie die Deponie in den 60er Jahren während einer kurzen Zeit betrieben hat.
Die KVA Turgi hat Ende 2003 beschlossen, den Vertrag zur Sanierung der Deponie zu kündigen. Damit musste das Vorgehen für die Phase der Nachsorge neu geregelt werden, ebenso die Frage nach dem Mass der Verantwortung und dem Umfang der Finanzierung durch die Partner. In einem in der Folge durchgeführten Mediationsverfahren wurde festgelegt, dass - unter Voraussetzung der Zustimmung der Entscheidungsgremien - die KVA Turgi aus dem Konsortium ausscheidet. Sie hat aber eine finanzielle Verpflichtung für die Nachsorge von CHF 4.4 Millionen zu übernehmen. Zudem verpflichtet sie sich, bis zur vollständigen Auffüllung der Deponie weiterhin die Schlacke aus dem Betrieb der Kehrichtverbrennungsanlage anzuliefern.
Das Konsortium wird demzufolge künftig aus der OBG und dem Kanton Aargau bestehen und für die Nachsorge der Deponie verantwortlich sein, während für den Betrieb wie bis anhin nur die OBG zuständig ist. Die Finanzierung der Nachsorge wird über den gemeinsamen Fonds von CHF 35 Millionen gesichert, in den die OBG CHF 16 Millionen sowie die noch zu erwartenden Überschüsse aus dem Deponiebetrieb bis zum Abschluss einbezahlt. Der Anteil des Kantons Aargau beläuft sich auf CHF 11 Millionen. Diese durch den Vorsteher des Baudepartements, Regierungsrat Peter C. Beyeler, initiierte Lösung entspricht einem modernen Ansatz zur Finanzierung langfristiger Aufgaben des Staates.
Der Regierungsrat informiert in der verabschiedeten Botschaft den Grossen Rat über das Ergebnis der Mediation und stellt gleichzeitig Antrag für einen Verpflichtungskredit von CHF 11 Millionen. Die erste Tranche von CHF 8.4 Millionen soll noch dieses Jahr bezahlt werden.