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Den Aargauer Erwartungen entsprechend :
Zusätzliche Sicherheitsabklärungen erforderlich

Im Sinne eines Zwischenergebnisses bei der Prüfung des gekröpften Nordanfluges hält das Bundesamt für Zivilluftfahrt fest, dass dieses Anflugverfahren zwar anspruchsvoll aber machbar sei. Es seien ergänzende Sicherheitsuntersuchungen sowie Gespräche mit Deutschland erforderlich. Eine Einführung ist nicht vor 2007 zu erwarten. Es zeigt sich, dass aufgrund der Komplexität der „Gekröpfte“ kein vollwertiger Ersatz für Landungen aus anderen Himmelsrichtungen sein kann.

Ende 2004 hat die Flughafen Zürich AG (Unique) ein Gesuch für die Einführung des gekröpften Nordanfluges auf Sicht eingereicht. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat an seiner heutigen Medienkonferenz über den Stand der Prüfung des gekröpften Nordanfluges informiert. Die beiden Abweichungen des Anflugverfahrens von den internationalen Standards, die 45°-Kurve kurz vor der Landung sowie der beschränkte Luftraum wegen der Nähe zur Landesgrenze, erfordern vertiefte Sicherheitsuntersuchungen und Gespräche mit Deutschland. Die Abklärungen können aus Sicht des BAZL bis 2007 abgeschlossen werden.

Die Einschätzungen der kantonalen Fachstellen des Departements Bau, Verkehr und Umwelt werden damit bestätigt: Der gekröpfte Nordanflug ist flug- und sicherheitstechnisch komplex aber voraussichtlich machbar. Aufgrund der Probeflüge muss das Gesuch angepasst und der Sichtflug verlängert werden. Dadurch ist die Verfügbarkeit stark wetterabhängig; der gekröpfte Nordanflug würde an wenigen Tagen im Jahr überhaupt eingesetzt werden können.

Der Aargauer Regierungsrat nimmt von diesem Zwischenergebnis Kenntnis. Der gekröpfte Nordanflug kann damit die Anflüge aus anderen Himmelsrichtungen nicht vollwertig ersetzen. Zum heutigen Zeitpunkt werden vom BAZL keine Aussagen gemacht über die Auswirkungen auf die betroffenen Regionen. Diese Aussagen werden im Rahmen des SIL-Prozesses erarbeitet, wo das Ausmass des gekröpften Nordanflugs zu klären ist und wo der Aargau seine Interessen wahrnehmen wird. Er unterstützt das BAZL in der Haltung, dass die Sicherheit oberstes Gebot sein muss. Die Resultate der bisherigen Abklärungen des BAZL entsprechen den Aargauer Erwartungen und den bereits vorgebrachten Vorbehalten.

  • Departement Bau, Verkehr und Umwelt