Demokratiereform im Kanton Aargau
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Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens
Der Regierungsrat will die demokratischen Mitwirkungsrechte der Stimmberechtigten umbauen und so die Demokratie stärken. Die Stimmberechtigten sollen künftig bei umstrittenen und wichtigen Gesetzen und Beschlüssen des Grossen Rates zwingend an die Urne gerufen werden.
Was im Grossen Rat unbestritten ist, soll dagegen nicht mehr obligatorisch zur Volksabstimmung kommen. Regierungsrat Kurt Wernli hat an einer Medienkonferenz die Neuerungen vorgestellt.
Heute werden die Stimmberechtigten bei jedem neuen Gesetz und bei jeder Gesetzesänderung an die Urne gerufen. Neu sollen Gesetze, die im Grossen Rat unbestritten sind, nicht mehr vors Volk kommen, ausser 3'000 Stimmberechtigte verlangen die Volksabstimmung. Umstrittene oder staatspolitisch wichtige Gesetze benötigen weiterhin zwingend die Zustimmung des Stimmvolkes an der Urne. Für die Frage, ob ein Gesetz unbestritten ist, soll das Resultat der Schlussabstimmung im Grossen Rat über das Gesetz entscheidend sein. Stimmen mindestens 101 von 200 Grossräten und Grossrätinnen dem Gesetz zu, gilt es als unbestritten. Erhält es weniger als 101 Stimmen, gilt es als umstritten und muss zwingend dem Stimmvolk vorgelegt werden. Bei 200 Mitgliedern sind 101 Ja-Stimmen eine relativ hohe Hürde, weil die Abwesenheit von Grossratsmitgliedern nicht berücksichtigt wird.
Neu sollen zudem umstrittene Kreditbeschlüsse des Grossen Rats und umstrittene interkantonale und internationale Verträge zwingend zur Volksabstimmung gelangen. Bisher kamen diese Beschlüsse zur Volksabstimmung, wenn 3'000 Stimmberechtigte es verlangt haben. Das war bis heute noch nie der Fall. Die Voraussetzungen für Volksabstimmungen über diese Beschlüsse des Grossen Rats sollen gleich ausgestaltet werden wie bei den Gesetzen. Umstrittene Kreditbeschlüsse können eine grosse Tragweite haben, beispielsweise auf die Steuerbelastung. Regierungsrat Kurt Wernli: "Die Mitwirkungsrechte der Bürgerinnen und Bürger werden durch diesen Umbau aufgewertet und die Demokratie wird gestärkt."
Auch im Kanton Aargau soll nicht mehr jede Bundesvorschrift mit einem kantonalen Gesetz umgesetzt werden. Der Regierungsrat soll Bundesrecht mit einer Verordnung umsetzen können. Erstens, wenn das Bundesrecht alle wichtigen Bereiche regelt und den Kantonen kein erheblicher Entscheidungsspielraum bleibt. Zweitens, wenn der Bund sein Recht kurzfristig in Kraft setzt und die Kantone zu wenig Zeit für die Umsetzung mit einem Gesetz haben. In diesem Fall sind wichtige Bestimmungen, für welche die aargauische Kantonsverfassung die Gesetzesform verlangt, aber innert zwei Jahren von der Verordnung in ein Gesetz zu überführen.
Die Vernehmlassung für das Reformpaket wird heute gestartet. Parteien und Verbände sowie interessierte Personen können sich bis Ende Oktober äussern.Weitere Auskünfte für Medienschaffende:Regierungsrat Kurt Wernli, Vorsteher des Departements des Innern, Tel. 062 / 835 14 00 (von 11 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16 Uhr)Silvia Weber, Projektleiterin Stab DI, Tel. 062 / 835