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Das Spitex-Leitbild 2008 :
Hilfe und Pflege zu Hause ist ein wichtiger Pfeiler in der Grundversorgung

Der Regierungsrat hat das neue Spitex-Leitbild gutgeheissen. Grundlage bilden die Gesundheitspolitische Gesamtplanung, das neue Pflegegesetz und die dazugehörigen Verordnungen. Das Spitex-Leitbild 2008 trägt den Entwicklungen der vergangen Jahre Rechnung und ist eine Grundlage für die Neuorientierung der zukünftigen Hilfe und Pflege zu Hause.

Die Hilfe und Pflege zu Hause ist ein wichtiger und anerkannter Pfeiler der Gesundheitsversorgung. Vieles wird durch das neue Pflegegesetz und die Pflegeverordnung bereits geregelt. Die neue Pflegegesetzgebung bringt eine klare Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden in der Langzeitpflege.

Gemäss Pflegegesetz werden gewisse inhaltliche Anforderungen an die Ausgestaltung des Angebots im Bereich Pflege und Hilfe zu Hause gestellt. So soll diese grundsätzlich durchgängig sein, Krankenpflege und hauswirtschaftliche Leistungen enthalten und so ausgestaltet sein, dass stationäre Strukturen entlastet werden.

Spezialisierte Pflegeangebote, wie die bereits heute etablierten Bereiche Kinderspitex und ambulante Onkologiepflege, sind als Teil des Angebots zu verstehen. Abgesehen von diesen spezialisierten Pflegeangeboten wird kein höheres Mindestangebot verlangt.

Dem Spitex-Leitbild 2008 kommt gemäss Gesetz die Aufgabe zu, Ausführungen über Koordination der Leistungen sowie zum Angebot und zur Qualität der Leistungen zu machen. Das Leitbild bietet darüber hinaus einen umfassenden Einblick in das Thema, stellt die wesentlichen Bestimmungen in einen Gesamtzusammenhang, beleuchtet die Ausgangslage und erläutert grundsätzliche Aspekte der Hilfe und Pflege zu Hause.

Was ist neu?

Das Spitex-Leitbild 2008 ist verbindlich, während das Spitex-Leitbild 1995 nur einen empfehlenden Charakter hatte. Neu gehört die Sicherstellung von spezialisierten Pflegeangeboten der Kinderspitex und der ambulanten Onkologiepflege zum Mindestangebot. Im Weiteren enthält es gesetzliche Verpflichtungen zur Qualitätssicherung und dem periodischen Nachweis. Neu ist auch, dass die Gemeinden die Möglichkeit haben, mehrere Anbieter mit der Sicherstellung des Mindestangebots zu beauftragen. Damit soll die Zusammenarbeit mit weiteren Akteuren des ambulanten und stationären Bereichs auf regionaler Ebene gefördert werden.

Im Vorfeld der Inkraftsetzung der Pflegegesetzgebung wurden alle Betroffenen, insbesondere die Gemeinden und die Spitex-Organisationen mehrmals im Detail über die bevorstehenden Änderungen informiert.

Mit der Gesundheitspolitischen Gesamtplanung, dem Pflegegesetz und dem Spitex-Leitbild 2008 wurde eine tragfähige und zukunftsgerichtete Basis im Langzeitpflegebereich geschaffen. Der Bereich der Langzeitpflege wird unter dem Aspekt des demografischen Wandels an Bedeutung zunehmen. Spitexleistungen werden auch dazu beitragen, auf die Kostenentwicklung in der Langzeitpflege positiv hinzuwirken.

Das Spitex Leitbild ist abrufbar unter: www.ag.ch/gesundheitsversorgung

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