Damit sich die Nase erholt
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Von April bis Mai dürfen die Laichplätze der Nase nicht betreten werden
Die Nase gehörte früher zu den häufigsten Fischarten in den Schweizer Flüssen. Heute ist sie vom Aussterben bedroht. Um das Überleben der Bestände zu sichern, setzt sich der Kanton Aargau für die Aufwertung und Revitalisierung ihrer Lebensräume ein. Zum Schutz des sensiblen Laichvorgangs gilt neu ein generelles Betretungsverbot der Laichgründe in den Monaten April und Mai.
Die zur Familie der Cypriniden (Karpfenartige) gehörende Fischart Nase ist vom Aussterben bedroht. Eingriffe in die Gewässerstruktur, zum Beispiel durch die Verbauung der Fliessgewässer und der natürlichen Wanderkorridore, haben aus dem früheren Massenfisch eine Rarität gemacht.
Der Kanton Aargau unterstützt diverse Projekte, um das endgültige Verschwinden der Fischart zu verhindern. Dazu gehören das gezielte Revitalisieren ihrer Lebensräume sowie die Beseitigung von künstlichen Abstürzen und Schwellen, um die Fische bei ihren alljährlichen Wanderungen nicht mehr zu behindern. Insbesondere hindernisfreie Mündungen von Nebenflüssen in einen Hauptlauf sind wichtig, um den Nasen Zugang zu den Laich- und Rückzugsgebieten zu gewähren. Ebenso werden durch die Mobilisierung und Rückgabe von Kies geeignete und gut durchströmte Laichgründe zurückgewonnen.
Betretungsverbot der Laichgründe in Fischereiverordnung
Um den Fortpflanzungsvorgang der Nase zusätzlich möglichst optimal zu schützen, hat der Kanton Ende 2013 ein Betretungsverbot der Laichgründe für die Monate April und Mai erlassen. Dieses ist in Art. 20, Abs. 4 der Aargauischen Fischereiverordnung vom 12. Dezember 2013 festgelegt und gilt analog auch für die Laichgründe der Äsche und Forelle in den Monaten Dezember bis April. Das Verbot betrifft nicht nur Angelfischer sondern die ganze Bevölkerung und schliesst für den genannten Zeitraum sämtliche Gewässernutzungen und technische Eingriffe in die betroffenen Gewässerabschnitte aus.
Beim Suhrespitz: Laichgrund von nationaler Bedeutung
Ein Nasenlaichplatz von nationaler Bedeutung befindet sich im Mündungsbereich der Suhre in die Aare. Der Suhrespitz ist eines der wenigen noch intakten und regelmässig aufgesuchten Laichgebiete und wurde 2012 ökologisch aufgewertet. Einige Jahre zuvor wurde die Suhre bereits ausgeweitet und ihre Anbindung an weiter oben liegende Gewässerabschnitte mit stufenlosen Blockrampen wieder hergestellt, damit sie für die Fische problemlos passierbar ist.
Das kantonale Betretungsverbot der Laichgründe während der Laichzeit unterstützt die erwähnten Massnahmen auf sinnvolle Weise. Deshalb bittet das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) die Bevölkerung um entsprechende Rücksichtnahme, um das angestrebte Ziel – den Fortbestand der Nase – zu erreichen.