Bundesrat vereinheitlicht die Fahreignungsuntersuchungen
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Geringe Auswirkungen auf die Kontrolluntersuchungen für Aargauer Seniorinnen und Senioren
Am 1. Juli 2016 tritt ein weiteres Paket des Verkehrssicherheitsprogramms Via Sicura in Kraft. Der Bund vereinheitlicht schweizweit die fachlichen Anforderungen für Ärztinnen und Ärzte, welche die Fahreignung abklären. Dazu führt er ein Stufenmodell ein. Je komplexer die Untersuchung, desto höher die fachlichen Anforderungen. Die Aargauer Seniorinnen und Senioren können die periodischen Kontrolluntersuchungen weiterhin bei jenen Hausärzten durchführen lassen, die schon bis anhin dafür zuständig waren.
Das Ziel von Via Sicura ist, die Sicherheit im Strassenverkehr zu erhöhen. Der Bundesrat setzt auf den 1. Juli 2016 ein weiteres Teilpaket in Kraft. Zusätzlich zur Festlegung der fachlichen Anforderungen für die Ärztinnen und Ärzte werden einige medizinische Mindestanforderungen für die Fahreignung angepasst. Der Aargauer Regierungsrat hat die kantonalen Ausführungsbestimmungen zum revidierten Bundesrecht erlassen, die ebenfalls auf den 1. Juli 2016 in Kraft treten.
Neues Stufenmodell bei Fahreignungsuntersuchungen
Ärztinnen und Ärzte mit einer Anerkennung der Stufe 1 dürfen künftig Seniorinnen und Senioren im Rahmen der obligatorischen verkehrsmedizinischen Kontrollen untersuchen. Die Stufe 2 berechtigt zur Untersuchung von Ausweisinhaberinnen und -inhabern höherer Kategorien wie etwa Berufs-chauffeure oder Taxifahrer. Ärztinnen und Ärzte mit einer Anerkennung der Stufe 3 sollen als Zweituntersuchende zum Einsatz kommen und Fahreignungsuntersuchungen in Spezial- und Zweifelsfällen vornehmen. Die Stufe 4 schliesslich berechtigt zu allen Fahreignungsuntersuchungen wie beispielsweise Suchtbegutachtungen nach Fahren unter Betäubungsmittel- und/oder Alkoholeinfluss.
Ärztinnen und Ärzte der Stufe 1, die neu Seniorinnen und Senioren untersuchen wollen, absolvieren entweder eine Fortbildung oder eignen sich das erforderliche Knowhow im Selbststudium an. Für Ärztinnen und Ärzte der Stufen 2 bis 4 ist die Fortbildung obligatorisch. Die Fortbildungen werden durch die Schweizerische Gesellschaft für Rechtsmedizin organisiert.
Verkehrspsychologische Untersuchungen wie Charakterabklärungen nach Raserdelikten sind Psychologinnen und Psychologen vorbehalten, die entsprechend ausgebildet sind.
Anpassungen im Kanton Aargau
Die bisherige aargauische Lösung sah bei verkehrsmedizinischen Untersuchungen ein Zweistufenmodell vor: Ärztinnen und Ärzte mit einer Berechtigung für die Stufe 1 durften die periodischen Untersuchungen von Seniorinnen und Senioren durchführen, diejenigen mit einer Berechtigung für die Stufe 2 die periodischen Untersuchungen von Ausweisinhabern höherer Kategorien.
Weil der Bund die Fahreignungsuntersuchungen schweizweit vereinheitlicht und die bisherige Aargauer Lösung durch die bundesweit geltende Regelung ersetzt wird, hat der Regierungsrat die kantonale Strassenverkehrsverordnung entsprechend angepasst. Die verkehrsmedizinische und verkehrspsychologische Tätigkeit im Kanton Aargau untersteht nach wie vor der Aufsicht des Strassenverkehrsamts, das die Berichte und Gutachten überprüft und bei allfälligen Unklarheiten, etc. die erforderlichen Massnahmen trifft.
Internetportal www.medtraffic.ch
Ab Mitte Jahr können auf www.medtraffic.ch die Kontaktadressen von Fachpersonen, die schweizweit Fahreignungsabklärungen vornehmen dürfen, eingesehen werden.
Neu ist somit für die Seniorinnen und Senioren aus dem Kanton Aargau, dass sie ab dem 1. Juli 2016 auf www.medtraffic.ch nachschauen können, welche Ärztinnen und Arzte die Kontrolluntersuchungen durchführen. Bislang führte das Strassenverkehrsamt eine entsprechende Liste und stellte diese zur Verfügung. Jene Aargauer Hausärztinnen und Hausärzte, die schon bislang Seniorinnen und Senioren untersuchten, können dies auch weiterhin tun, sofern sie auf www.medtraffic.ch aufgeführt sind.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.medtraffic.ch