Hauptmenü

Alle Medienmitteilungen

Bundesgericht bestätigt Aargauer Entscheide :
Ingo Malm wird die Berufsausübungsbewilligung definitiv entzogen

Das Bundesgericht hat die Beschwerde von Ingo Malm gegen den Entzug der Berufsausübungsbewilligung in letzter Instanz abgewiesen. Das Departement Gesundheit und Soziales seinerseits hat verfügt, dass Malm seine ärztliche Tätigkeit im Kanton Aargau innert zwei Monaten einzustellen hat.

Nachdem das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau am 4. Juli 2013 die Beschwerde von Ingo Malm gegen den Entscheid des Regierungsrats vom 17. Oktober 2012 abgewiesen hatte, gelangte der Beschwerdeführer ans Bundesgericht. Dieses hat die Beschwerde mit Urteil vom 17. Juni 2014 letztinstanzlich abgewiesen. Das Bundesgericht kommt in seinem Urteil zum Schluss, die Gesamtheit der Verfehlungen führe dazu, dass dem Beschwerdeführer die Vertrauenswürdigkeit abgesprochen werden müsse und sich der Entzug der Berufsausübungsbewilligung als verhältnismässig erweise.

Verfügung des DGS ist rechtskräftig und vollstreckbar

Damit steht fest, dass Ingo Malm seine fachlich selbständige Tätigkeit als Arzt im Kanton Aargau aufgeben muss und die Verfügung des Departements Gesundheit und Soziales vom 4. Mai 2012, wonach Ingo Malm wegen fehlender Vertrauenswürdigkeit die Berufsausübungsbewilligung entzogen und wegen Verletzung der Berufspflichten eine Busse ausgesprochen wurde, rechtskräftig und vollstreckbar ist.

Das DGS hat vor diesem Hintergrund verfügt, dass Ingo Malm seine ärztliche Tätigkeit im Kanton Aargau innert zwei Monaten einzustellen und dem DGS entsprechend Bericht zu erstatten hat. Die Umsetzung der Anordnungen hat bis spätestens zum 17. September 2014 zu erfolgen. Im Fall der Widerhandlung wird eine Busse (Ungehorsam gegen amtliche Verfügung) angedroht bzw. es würde die behördliche Vollstreckung erfolgen.

Ärzte in der Praxis behalten Bewilligung

In der von Ingo Malm in Berikon geführten Praxis arbeiten weitere Ärztinnen und Ärzte mit Berufsausübungsbewilligung. Diese sind aus gesundheitspolizeilicher Sicht nicht vom Entzug der Bewilligung von Ingo Malm betroffen. Sie sind weiterhin zur fachlich selbständigen Tätigkeit im Kanton Aargau zugelassen.

  • Departement Gesundheit und Soziales
  • Regierungsrat