Bulletin zur Regierungsratssitzung
Teilrevision des Beurkundungs- und Beglaubigungsgesetzes
Der Regierungsrat überweist die Botschaft zur Änderung des Beurkundungs- und Beglaubigungsgesetzes, das seit 2013 in Kraft ist, an den Grossen Rat. In der Praxis bestehende Unklarheiten sollen damit beseitigt, das Dienstleistungsangebot gesichert und der Schutz der Kundschaft weiter gestärkt werden.
Aktuell sind 135 Personen im Beurkundungsregister eingetragen. Damit auch in Zukunft genügend Urkundspersonen zur Verfügung stehen, sollen die Zulassung zur Notariatsprüfung erleichtert und gleichwertige ausserkantonale Notariatspatente einfacher anerkannt werden.
Zudem sollen die Ausstandsbestimmungen, wann eine Urkundsperson eine Handlung nicht vornehmen darf, offener und praxistauglicher gestaltet werden. Die Bestimmungen zur Aktenführung und dem Beurkundungsverfahren sollen den Digitalisierungsbestrebungen angepasst werden. Der Bereich der Verantwortlichkeit der Urkundspersonen soll mit verschiedenen Rechtsänderungen erweitert werden, was den Schutz der Kundschaft weiter stärken soll.
Botschaft an den Grossen Rat:GR 23.173