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Bulletin zur Regierungsratssitzung

Änderung des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) tritt per 1. Mai 2017 in Kraft

Der Grosse Rat hat am 20. September 2016 eine Änderung des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) beschlossen. Die neuen Bestimmungen sehen unter anderem die Einführung einer Mehrwertabgabe vor, wie das Bundesrecht es verlangt. Gegen die Änderung des Baugesetzes ist kein Referendum ergriffen worden. Die Gesetzesänderung tritt deshalb zusammen mit der dazugehörigen Verordnung auf den 1. Mai 2017 in Kraft.

Gemäss der Änderung des Baugesetzes wird die Mehrwertabgabe bei Einzonungen auf das vom Bund vorgegebene Minimum von 20 Prozent festgesetzt. Die Gemeinden können den Abgabesatz auf höchstens 30 Prozent erhöhen. Mit den Erträgen sollen Massnahmen zur qualitätsvollen Siedlungsentwicklung nach innen gefördert werden. Bei Um- und Aufzonungen innerhalb der Bauzone kann eine Mehrwertabgabe vertraglich vereinbart werden.

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