Bulletin zur Regierungsratssitzung
Ja zur Neuorganisation der Führungsstrukturen der Aargauer Volksschule, Ja zum Energiegesetz, Nein zur Volksinitiative "Für eine massvolle Zuwanderung", Ja zur Beschaffung neuer Kampfflugzeuge
Am 27. September 2020 wird über drei kantonale Vorlagen abgestimmt: "Verfassung des Kantons Aargau (Neuorganisation der Führungsstrukturen der Aargauer Volksschule)", "Schulgesetz (Neuorganisation der Führungsstrukturen der Aargauer Volksschule)" und "Energiegesetz des Kantons Aargau (EnergieG); Änderung vom 3. März 2020".
Der Grosse Rat des Kantons Aargau hat am 10. Dezember 2019 der Neuorganisation der Führungsstrukturen der Aargauer Volksschule ohne Schulpflegen zugestimmt. Diese umfasst eine Änderung der Verfassung des Kantons Aargau sowie eine Änderung des Schulgesetzes. In der neuen Führungsstruktur übernimmt der Gemeinderat die Gesamtverantwortung für die Schule. Eine Minderheit des Grossen Rats merkte an, dass die Schulpflege ein von der Stimmbevölkerung gewähltes Gremium sei; ein Verzicht ginge daher mit einem Demokratie-Abbau einher. Bezüglich dieser beiden kantonalen Vorlagen hat der Regierungsrat bereits entschieden und dies im Regierungsbulletin vom 6. März 2020 kommuniziert.
Am 3. März 2020 hat zudem der Grosse Rat der Änderung des Energiegesetzes des Kantons Aargau zugestimmt. Der Regierungsrat ist überzeugt, dass die vorliegende Gesetzesrevision einen wesentlichen Beitrag leistet, um die energie- und klimapolitischen Ziele des Kantons und des Bundes zu erreichen. Es werden die Stossrichtungen und Ziele bestätigt, die in der Energiestrategie 2050 des Bundes und der im Juni 2015 vom Grossen Rat beschlossenen kantonalen Strategie energieAARGAU festgeschrieben sind. Der Gebäudesektor kann einen wesentlichen Beitrag dazu leisten: Weil heute ein grosser Anteil des Wärmebedarfs für Heizen und Warmwasser mit fossilen Energieträgern gedeckt wird, sind die Gebäude für rund einen Viertel des gesamten CO₂-Ausstosses der Schweiz verantwortlich. Auch dank der intensiven Zusammenarbeit mit Branchenvertretern konnten mit der vorliegenden Revision einfache, vollzugstaugliche, unbürokratische Lösungen erarbeitet werden.
Ausserdem kommen am 27. September 2020 fünf eidgenössische Vorlagen zur Abstimmung: Volksinitiative "Für eine massvolle Zuwanderung", "Änderung des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel", "Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten)", "Änderung vom 27. September 2019 des Bundesgesetzes über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft" sowie "Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2019 über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge".
Bei der Volksinitiative "Für eine massvolle Zuwanderung" unterstützt der Regierungsrat die Gegenargumente von Bundesrat und Parlament: Der Wegfall der Personenfreizügigkeit hätte schädliche Folgen für den Wirtschaftsstandort Schweiz und würde Arbeitsplätze gefährden. Zudem dürften durch eine Annahme der Begrenzungsinitiative weitere bilaterale Verträge mit der EU in Frage gestellt werden, welche die exportorientierte Aargauer Industrie stark unter Druck setzen würde. Aus diesen Gründen empfiehlt der Regierungsrat die Ablehnung der Initiative. Bezüglich dieser eidgenössischen Vorlage hat der Regierungsrat bereits entschieden und dies im Regierungsbulletin vom 6. März 2020 kommuniziert.
Dagegen empfiehlt der Regierungsrat des Kantons Aargau die Beschaffung von Kampfflugzeugen zur Annahme. Der Bund leistet mit der Beschaffung moderner Kampfflugzeuge einen wichtigen Beitrag zur Verbundsaufgabe Sicherheit. Für die Kantone ist insbesondere relevant, dass der Bund in der Lage ist, kritische Infrastrukturen gegen Anschläge aus der Luft zu schützen und dass er mit einem wirksamen Luftpolizeidienst das Risiko von Flugzeugabstürzen tief hält. Der Kanton Aargau weist eine verhältnismässig hohe Zahl an kritischen Infrastrukturen auf. Weiter bewegt sich die Mehrzahl der in den Flughäfen Zürich-Kloten und Basel-Mulhouse startenden und landenden Luftfahrzeuge durch den Aargauer Luftraum. Der Kanton Aargau ist deshalb darauf angewiesen, dass der Bund seine Zuständigkeit für den Schutz des Luftraums wirkungsvoll wahrnehmen kann.