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Bulletin zur Regierungsratssitzung :
Übergangsverordnung zum Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT)

In der Volksabstimmung vom 13. Juni 2021 wurde das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) vom 25. September 2020 angenommen. Dieses neue Bundesgesetz bezweckt die Verstärkung des bestehenden polizeilichen Instrumentariums zur Bekämpfung von Terrorismus.

Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 19. Januar 2021 eine Übergangsverordnung zum PMT verabschiedet. Diese gewährleistet, dass die Kantonspolizei ihre neuen Aufgaben im Bereich der Bekämpfung des Terrorismus bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der PMT wahrnehmen kann.

Die Übergangsverordnung wird gleichzeitig mit den neuen Bestimmungen des Bundesrechts voraussichtlich im zweiten Quartal 2022 in Kraft treten und ist während zwei Jahren gültig. Es ist vorgesehen, die Bestimmungen der Übergangsverordnung ins Polizeigesetz zu überführen.

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