Hauptmenü

Alle Medienmitteilungen

Bulletin zur Regierungsratssitzung :
Regierungsrat beschliesst zusätzliche Entschädigung für Einsätze aus der Freizeit

Die pauschale Entschädigung für die Fahrzeugstellungspflicht wurde in der kantonalen Verwaltung per 1. Juli 2017 aufgehoben. Aufgrund eines parlamentarischen Vorstosses liess der Regierungsrat die aktuelle Situation noch einmal überprüfen und die bestehenden gesetzlichen Grundlagen sowie deren Anwendung analysieren. Der Regierungsrat hat beschlossen, Mitarbeitende, die aus ihrer Freizeit zu einem unvorhergesehenen Ereignis aufgeboten werden, für ihre Einsatzbereitschaft speziell zu entschädigen. Zusätzlich zur bestehenden Zeitgutschrift von 150 Prozent soll eine pauschale Entschädigung von 200 Franken pro Ereignis ausgerichtet werden.

Die revidierte Verordnung über die Vergütung von Inkonvenienzen (Inkonvenienzverordnung) tritt per 1. November 2018 in Kraft.

  • Departement Finanzen und Ressourcen
  • Regierungsrat