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Bulletin zur Regierungsratssitzung

Leitfaden zum Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (Kinderbetreuungsgesetz, KiBeG)

Anfangs Juni 2016 hat das Volk das Gesetz über die Familienergänzende Kinderbetreuung (KiBeG) angenommen. Dieses ist am 1. August 2016 in Kraft getreten. Die Übergangsbestimmung sieht vor, dass das Gesetz bis spätestens zum Beginn des Schuljahrs 2018/19 umgesetzt werden muss. Gemäss § 5 KiBeG kann der Regierungsrat den Gemeinden Unterstützung anbieten, zum Beispiel mit der Erstellung eines Leitfadens. Der Regierungsrat hat diesen Leitfaden Ende September 2016 genehmigt. Sie finden ihn unter dem Link: www.ag.ch/famlie > Vereinbarkeit von Beruf & Familie > Leitfaden.

Der Leitfaden hat empfehlenden Charakter. Er enthält Informationen, die im Hinblick auf die Umsetzung des Kinderbetreuungsgesetzes hilfreich sind. Es steht den Gemeinden frei, sich daran zu orientieren.

  • Departement Gesundheit und Soziales
  • Regierungsrat