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Bulletin zur Regierungsratssitzung

Botschaft zur Änderung des Gesetzes über die Berufs- und Weiterbildung

Der Regierungsrat überweist dem Grossen Rat die Botschaft zur Anpassung des Gesetzes über die Berufs- und Weiterbildung (GBW). Der Entwurf zur Änderung des Gesetzes wurde in der Anhörung grossmehrheitlich positiv aufgenommen. Aufgrund dieser Rückmeldungen werden alle vorgeschlagenen Gesetzesänderungen weiterverfolgt. Dies betrifft insbesondere die Erhöhung der Obergrenze des Rücklagenfonds der Berufsfachschulen von bisher 10 auf neu 30 Prozent der jährlichen Schulbetriebskosten. Der Grosse Rat hat im November 2021 eine entsprechende Motion überwiesen.

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Botschaft an den Grossen Rat: GR 24.14

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