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Bulletin zur Regierungsratssitzung

Beiträge an Betriebskosten gemäss § 10 Kulturgesetz

Der Regierungsrat spricht dem Verein Fantoche und dem Museum Langmatt in Baden Betriebsbeiträge für die Jahre 2015 bis 2017 zu und bestätigt damit die mindestens kantonale Bedeutung dieser privaten Kulturinstitutionen. Er ist damit der Empfehlung der Kommission für Kulturfragen gefolgt, welche die Gesuche der beiden Institutionen eingehend geprüft hat und dem Regierungsrat erneut zur Unterstützung mit einem Betriebsbeitrag empfohlen hat. Durch den Entscheid des Regierungsrats wird das Museum Langmatt in den nächsten drei Jahren jährlich 200'000 Franken erhalten und der Verein Fantoche in den Jahren 2015 und 2016 350'000 Franken und 400'000 Franken im Jahr 2017. Die Erhöhung des Beitrags an den Verein Fantoche im Jahr 2017 führt zu keinem Anstieg der Betriebsbeiträge gemäss § 10 Kulturgesetz als Ganzes. Diese sind gemäss Leistungsanalyse bis 2017 plafoniert.

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