Bulletin zur Regierungsratssitzung
Aufbau und Betrieb des Katasters der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster)
Für den Aufbau des Katasters der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) beantragt der Regierungsrat beim Grossen Rat einen Verpflichtungskredit für einen einmaligen Bruttoaufwand von 2,04 Millionen Franken und für einen jährlich wiederkehrenden Bruttoaufwand von 100'000 Franken.
Gemäss Bundesrecht ist der ÖREB-Kataster bis 1. Januar 2020 einzuführen. Aufgrund der finanziellen Situation des Kantons Aargau musste die Einführung verschoben werden. Gemäss aktueller Planung soll der operative Betrieb des ÖREB-Katasters im ganzen Kanton spätestens ab 1. Januar 2022 sichergestellt sein.
Mit dem ÖREB-Kataster werden die wichtigsten öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (bspw. Nutzungsplanung, Waldgrenzen, Grundwasserschutz), welche ein Grundstück betreffen, der Öffentlichkeit bekannt gemacht. Die Informationen des ÖREB-Katasters erhöhen dank effizienter Informationsbeschaffung die Rechtssicherheit beim Grundeigentum und beim Liegenschaftshandel.
Unterlagen zur Botschaft : Geschäfts-Nr. GR. 17.226