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Bulletin zur Regierungsratssitzung

Ablösung Geschäftssoftware im Strafvollzug

Die Fachanwendung Juris soll als zentrale Geschäftsverwaltungssoftware im Strafvollzug abgelöst werden. Diese ist technologisch veraltet und wird von der Lieferantin nicht mehr weiterentwickelt, was zu einem erheblichen Betriebsrisiko für die Justizvollzugsanstalt Lenzburg mit der Strafanstalt Lenzburg und dem Zentralgefängnis sowie den vier Bezirksgefängnissen führen würde.

Zur Ablösung von Juris in der Justizvollzugsanstalt Lenzburg und den Bezirksgefängnissen wurde eine öffentliche Ausschreibung in offenem Verfahren durchgeführt. Als vorteilhaftestes Angebot wurde die Standardlösung Gina der Glaux Group AG (Bern) ausgewählt. Gina ist bereits in mehreren Kantonen im Einsatz und lässt sich für den Kanton Aargau zur Unterstützung der Vollzugs und Administrationsprozesse konfigurieren. Die Realisierung erfolgt nach den kantonalen Vorgaben für Informatikprojekte und beinhaltet auch Tests zur Informationssicherheit.

Der Regierungsrat beantragt in seiner Botschaft an den Grossen Rat für das Vorhaben einen Verpflichtungskredit für einen einmaligen Bruttoaufwands von 2'878'000 Franken und für einen jährlich wiederkehrenden Bruttoaufwand von 328'000 Franken. Die Software soll spätestens per Mitte 2029 eingeführt sein.

Regierungsrat verabschiedet Sammelvorlage für Verpflichtungs- und Nachtragskredite

Der Regierungsrat unterbreitet dem Grossen Rat die Sammelvorlage für neue Verpflichtungs-, Zusatz- und Nachtragskredite. Mit der zweiten Sammelvorlage 2026 ersucht der Regierungsrat den Grossen Rat um drei neue Verpflichtungskredite mit einem einmaligen Bruttoaufwand von insgesamt 14,6 Millionen Franken. Diese betreffen zum einen die Fortführung bestehender Angebote in der Palliative Care, die Finanzierung der Erarbeitung, Begleitung und Unterstützung von Agglomerationsprogrammen für die Phase 2027–2030 sowie das Bauvorhaben "öV-Drehscheibe Bremgarten". Einen Zusatzkredit mit einem einmaligen Bruttoaufwand von 0,5 Millionen Franken beantragt der Regierungsrat für das Projekt "justitia.swiss" zur Digitalisierung der Justiz in Straf-, Zivil- und Verwaltungsgerichtsverfahren.

Wegen der hohen Nachfrage nach Haftplätzen entstehen im Straf- und Massnahmenvollzug zusätzliche Kosten. Zur Deckung dieser Mehraufwände beantragt der Regierungsrat einen Nachtragskredit von 1,9 Millionen Franken. Weiter benötigt der Regierungsrat einen aussergewöhnlich hohen Nachtragskredit von insgesamt 77,7 Millionen Franken, um Budgetüberschreitungen bei der Spitalfinanzierung sowie bei den Prämienverbilligungen zu decken. Dieser Mehraufwand hat sich schon mit der Jahresrechnung 2025 abgezeichnet.

Anpassung im Richtplan: Regierungsrat beantragt Festsetzung des Materialabbaugebiets von kantonaler Bedeutung "Gabenchopf West"

Der Steinbruch Gabenchopf auf dem Gemeindegebiet von Villigen ist seit 1954 in Betrieb. Mit der aktuellen Abbauetappe wurde der Abbau von Rohstoffreserven von 4,2 Millionen Kubikmeter genehmigt. Diese Abbaugenehmigung ist bis Ende 2028 befristet. Entsprechend dem kantonalen und nationalen Bedarf an Zementrohstoffen beabsichtigt die Holcim (Schweiz) AG, den Steinbruch Gabenchopf zu erweitern. Die angestrebte Erweiterung des Steinbruchs Richtung Westen enthält rund 18Millionen Kubikmeter Rohstoffreserven für zusätzliche 15 Jahre Abbau. Hierzu beantragt der Gemeinderat Villigen auf Ersuchen der Projektantin Holcim (Schweiz) AG die Festsetzung des Materialabbaugebiets von kantonaler Bedeutung "Gabenchopf West" im Richtplan (Kapitel V 2.1, Beschluss 2.1). Mit der beantragten Richtplananpassung soll der Steinbruch um eine Fläche von rund elf Hektaren erweitert werden. Die bereits bestehende Materialabbauzone umfasst eine Fläche von rund 66 Hektaren. Die Erweiterungsfläche befindet sich vollständig im Wald. Das Materialabbaugebiet "Gabenchopf West" ist derzeit als Vororientierung für die langfristige Versorgung im Richtplan bezeichnet und umfasst die mögliche Erweiterung des Steinbruchs in westlicher Richtung (Zeithorizont bis 2045).

Anfang 2026 fanden die Anhörung und die Mitwirkung statt, wobei die Richtplananpassung bei sämtlichen Mitwirkenden Zustimmung fand. Beim Vorhaben "Gabenchopf West" handelt es sich um ein regional abgestimmtes Projekt mit ausgewiesenem kantonalem beziehungsweise nationalem Bedarf. Eine umfassende Interessenabwägung hat stattgefunden. Die weitere Konkretisierung des Vorhabens wird anschliessend an den Beschluss des Grossen Rats im Nutzungsplanungs- sowie im Rodungs- und Baubewilligungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgen.

Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat die Anpassung des Richtplankapitels V 2.1 zu beschliessen.

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