Hauptmenü

Alle Medienmitteilungen

Bulletin zur Regierungsratssitzung

Aargauer Regierungsrat unterstützt Schaffung des NAF

Mit dem Nationalstrassen- und Agglomerationsfonds (NAF) stellt der Bund die finanziellen Mittel für die Beseitigung der Engpässe auf dem Nationalstrassennetz sicher. Für den Kanton Aargau steht dabei der 6-Spur-Ausbau der A1 zwischen Aarau Ost und Birrfeld im Vordergrund. Bei einer Ablehnung des NAF wären weiter die Agglomerationsprogramme der 3. Generation gefährdet. Davon wäre auch der Kanton Aargau sowie seine Regionen und Gemeinden stark betroffen.

Unternehmenssteuerreform III

Die Abschaffung der international kritisierten kantonalen Steuerstatus ist unausweichlich. Die Unternehmenssteuerreform III (USR III) schafft eine Gleichbehandlung in der Besteuerung von Unternehmen. Der Aargauer Regierungsrat unterstützt die Argumentation der Finanzdirektorenkonferenz. Weiter will er die USR III als Chance nutzen, den Kanton Aargau im Standortwettbewerb mit den anderen Kantonen und dem angrenzenden Ausland positiv zu positionieren. Er verfolgt die Strategie, insbesondere jene Unternehmen zu fördern, die innovativ und im Bereich Forschung und Entwicklung besonders aktiv sind. Mit diesen Massnahmen und der Tarifreduktion sollen Arbeitsplätze gesichert und die Chancen für neue Arbeitsplätze genutzt werden.

Optimierung der Aufgabenteilung Kanton–Gemeinden und Neuordnung des Finanzausgleichs

Der Kanton Aargau hat die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden in sehr vielen Bereichen erfolgreich neu gestaltet. Der eingeschlagene Weg soll mit zusätzlichen Optimierungen weitergeführt werden. Die höhere Nachvollziehbarkeit und Steuerbarkeit des Finanzausgleichs stellen sicher, dass jene Lasten ausgeglichen werden, die für die grössten Kostenunterschiede in den Gemeinden verantwortlich sind. Der Regierungsrat empfiehlt die beiden Vorlagen (4 und 5) zur Optimierung der Aufgabenteilung Kanton–Gemeinden und Neuordnung des Finanzausgleichs zwischen den Gemeinden anzunehmen.

Regierungsrat lehnt die Aargauer Volksinitiativen "JA zu einer guten Bildung – NEIN zum Lehrplan 21", "Arbeit und Weiterbildung für alle!" und "Chancen für Kinder – Zusammen gegen Familienarmut" ab

Nebst der Tatsache, dass mit der Volksinitiative "JA zu einer guten Bildung – NEIN zum Lehrplan 21" die im Titel der Initiative genannten Ziele nicht erreicht werden, bringt sie aus Sicht des Regierungsrats schwerwiegende Nachteile für die Aargauer Volksschule. Durch die abschliessende Aufzählung der Fächer im Schulgesetz würde das Bildungsangebot unnötig eingeschränkt und die Aargauer Volksschule in ein enges Korsett gezwungen. Auch geringfügige Anpassungen wären nur über eine Gesetzesänderung möglich. Der Kanton Aargau würde sich damit innerhalb der Deutschschweiz isolieren und die Zusammenarbeit mit anderen Kantonen würde erschwert. Für die Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern wären im interkantonalen Vergleich benachteiligt, was insbesondere bei einem Wohnortswechsel spürbar würde.

Der Regierungsrat hält die Ziele der Volksinitiative "Arbeit und Weiterbildung für alle!" zwar für unterstützungswürdig, sieht aber Umsetzungsschwierigkeiten sowie hohe Kostenfolgen und lehnt die Initiative deshalb ab. Die zusätzlichen Kosten bei einer Annahme der Volksinitiative müssten in der bereits angespannten finanziellen Lage in künftigen Aufgaben- und Finanzplänen mittels Einsparungen und Mehreinnahmen kompensiert werden.

Der Aargauer Regierungsrat begrüsst die Stossrichtung der Volksinitiative "Chancen für Kinder – Zusammen gegen Familienarmut", zumal sie im Ansatz der mit der Sozial-politischen Planung verfolgten Strategie (Bekämpfung familienbedingter Armut) entspricht, lehnt die Initiative an sich aber aus folgenden Gründen ab: Zum einen lassen die Vorgaben der Initiative bei der Umsetzung keinen Spielraum zu. Zum anderen werden Aspekte der Selbstbestimmung der Eigenverantwortung nicht berücksichtigt. Im Weiteren erlaubt das heutige Verfassungsrecht bereits Massnahmen zum Schutz vor familienbedingter Armut. Hinzu kommt, dass der finanzpolitische Spielraum des Kantons zurzeit keinen Raum lässt, um neue Bedarfsleistungen auszuarbeiten.

  • Staatskanzlei
  • Departement Finanzen und Ressourcen
  • Departement Volkswirtschaft und Inneres
  • Departement Bildung, Kultur und Sport
  • Departement Gesundheit und Soziales
  • Departement Bau, Verkehr und Umwelt
  • Regierungsrat