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Bulletin zur Regierungsratssitzung

Regierungsrat lehnt zusätzliche Instrumente ab, um Unternehmen administrativ zu entlasten

Staatliche Regulierung führt zu administrativen Kosten bei Privaten wie bei Unternehmen. Aufgrund von zwei überwiesenen Postulaten hat der Regierungsrat eine Überprüfung von verschiedenen Massnahmen zur administrativen Entlastung von Unternehmen vorgenommen. Das Postulat von FDP-Grossrat Lukas Pfisterer vom 15. September 2020 verlangt bei der Gesetzgebung eine Regulierungsbremse, also einen Automatismus, der für weniger Regulierung beziehungsweise tiefere Regulierungskosten sorgt. Das gleiche Ziel auf anderem Weg will das Postulat der FDP-Fraktion vom 8. November 2022 betreffend Einführung einer Regulierungsfolgeabschätzung erreichen. Mit einer unabhängigen externen Prüfung von Gesetzen und Verordnungen soll insbesondere der Mehraufwand für Unternehmen besser greifbar werden.

Aufgrund der vertieften Überprüfung der verschiedenen Massnahmen kommt der Regierungsrat zum Schluss, dass die Interessen der Unternehmen heute bereits angemessen in den politischen Prozess einfliessen. Verwaltung und Regulierung sind im Kanton Aargau vergleichsweise schlank und die Sensibilisierung für das Anliegen ist hoch. Zusätzliche Instrumente hält der Regierungsrat nicht für zielführend, da der Nutzen einer Regulierungsbremse zweifelhaft ist und zu bürokratischem Mehraufwand führt. Zudem fallen die relevanten Entscheide im Bereich der administrativen Belastung auf Bundesebene. Die im Zusammenhang mit Regulierungskosten am häufigsten erwähnten Themen liegen meist in der Kompetenz des Bundes (unter anderen Mehrwertsteuer-Abrechnung, statistische Erhebungen, Compliance-Vorgaben). Das ist mit ein Grund, warum aufwändige Instrumente auf Kantonsebene kaum Wirkung entfalten können.

Die Regulierungskosten sind ein wichtiges Thema. "So viel wie nötig, so wenig wie möglich" muss das Ziel sein. Der Regierungsrat will auf dem bewährten Weg weitergehen. Die bestehenden Einflussmöglichkeiten und Kommunikationskanäle wie beispielsweise die Hotline für Unternehmen bewähren sich, um Anliegen von Unternehmen einzubringen. Zentral sind die ständigen Kontakte mit Verbänden und einzelnen Unternehmen. Auch im Bereich Regulierungsfolgen-Abschätzung gibt es etablierte Instrumente, die weiter verbessert werden.

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