Bulletin zur Regierungsratssitzung
Einführung der biometrischen Identitätskarte
Der Bund hat die Einführung einer neuen Identitätskarte mit Datenchip (biometrische Identitätskarte) für Schweizer Staatsangehörige beschlossen. Sie ist mit biometrischen Daten ausgestattet und dient der besseren Identifikation sowie der Erhöhung der Sicherheitsstandards. Zudem erfüllt sie die künftigen Anforderungen für die Personenfreizügigkeit im Schengen-Raum. Die neuen Rechtsgrundlagen treten am 1. November 2026 in Kraft. Auf dieses Datum hat der Regierungsrat die kantonale Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (VV Ausweisgesetz) angepasst.
Für die Ausstellung der biometrischen Identitätskarte ist ausschliesslich das Ausweiszentrum Aargau zuständig. Die Antragstellung und Terminvereinbarung erfolgt im Internet oder telefonisch beim Ausweiszentrum Aargau. Dort werden die notwendigen biometrischen Daten vor Ort erfasst (zwei Fingerabdrücke und Gesichtsbild).
Die Identitätskarte ohne Datenchip ist weiterhin bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen. Für Gesuche bei der Wohnsitzgemeinde können auch eigene digitale Fotografien eingereicht werden, die den bundesrechtlichen Anforderungen entsprechen.
Die Gebühr für die beiden Identitätskartenarten ist gleich. Weiterhin besteht die Möglichkeit, den Pass und die Identitätskarte gemeinsam in Kombination zu einer gesamthaft tieferen Gebühr zu beziehen.
Der Bezug der biometrischen Identitätskarte ist freiwillig. Für Schweizerinnen und Schweizer, die innerhalb der EU reisen, wird die biometrische Identitätskarte aufgrund der künftigen Anforderungen im Schengen-Raum empfohlen.
Zusatzkredit für die Sanierung der Böhlerstrasse in Unterkulm
Die Böhlerstrasse (K237) in Unterkulm muss saniert werden. Mit der Belagssanierung wird ein durchgehendes Trottoir entlang der Kantonsstrasse erstellt. Durch das Umlegen des Böhlerbächleins wird der Bach neu durch die Landwirtschaftsflächen geführt und kann optimal renaturiert werden. Für das Projekt beschloss der Grosse Rat am 5. November 2019 einen Verpflichtungskredit von 4,133 Millionen Franken. In den Vorbereitungen für die Submission der Bauarbeiten hat sich gezeigt, dass der bewilligte Kredit nicht ausreicht und ein Zusatzkredit beantragt werden muss. Die anfallenden Mehrkosten begründen sich zur Hauptsache aus technisch bedingten Projektanpassungen (u.a. Anpassung des Bachlaufs und der Durchlässe) sowie verschärften gesetzlichen Rahmenbedingungen im Umweltbereich (aufwändigere Beprobung bezüglich möglicher Schadstoffe und höhere Entsorgungskosten). Der Gesamtkredit für das Strassenbauprojekt erhöht sich deshalb um rund 1,413 Millionen Franken auf total 6,080 Millionen Franken. Infolge des starken Durchgangsverkehrs soll sich die Gemeinde Unterkulm an den Gesamtprojektkosten mit einem reduzierten Beitragssatz von 31,5 Prozent beteiligen. Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat die Krediterhöhung sowie den ermässigten Beitragssatz.
Nach dem Beschluss des Grossen Rats sind die Submission der Bauarbeiten und der Baustart an der Böhlerstrasse 2027 vorgesehen. Bis im Jahr 2029 sollen die Bauarbeiten abgeschlossen sein. Bereits im November 2021 entschied der Regierungsrat über die Einwendungen und hiess das Projekt als rechtmässig gut.
Beiträge an Betriebskosten gemäss § 10 Kulturgesetz
Im Rahmen des Kulturgesetzes kann der Regierungsrat Beiträge an Betriebskosten an Kulturinstitutionen von mindestens kantonaler Bedeutung sprechen. Er beschliesst, die Institutionen Museum Langmatt, KIFF, Fantoche und Murikultur weiterhin mit kantonalen Betriebsbeiträgen gemäss § 10 Kulturgesetz zu unterstützen.
Das Museum Langmatt erhält für die Jahre 2027–2030 wiederum einen kantonalen Betriebsbeitrag. Dieser fällt gegenüber dem bisherigen Beitrag aufgrund der Erweiterung des Museums um 45'000 Franken höher aus. Auch das KIFF erhält für die Jahre 2027–2028 einen um 65'000 Franken höheren Beitrag. Dies aufgrund des wesentlich grösseren neuen Standorts. Das Internationale Festival für Animationsfilm Fantoche erhält für 2027 weiterhin denselben Beitrag wie im Vorjahr. Dieser wird für die Jahre 2028–2029 um 20'000 Franken erhöht. Für Murikultur wird der kantonale Betriebsbeitrag für die Jahre 2027–2028 weiterhin auf jährlich 155'000 Franken festgelegt.
Die Gewährung der Betriebsbeiträge erfolgt unter Vorbehalt der Budgetbeschlüsse des Grossen Rats im Rahmen der Aufgaben- und Finanzplanung.
Neu gesprochene Beiträge:
2027–2030:
- Langmatt: 265'000 Franken jährlich
2027–2028:
- KIFF: 300'000 Franken jährlich
- Murikultur: 155'000 Franken jährlich
2027–2029:
- Fantoche: 440'000 Franken (2027); 460'000 Franken ab 2028.