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Bulletin zur Regierungsratssitzung :
Littering-Verstösse: Der Regierungsrat schlägt Ordnungsbusse von 300 Franken vor

Der Grosse Rat hat im Oktober 2016 den Regierungsrat beauftragt, eine kantonale Regelung zur Ahndung von Littering mit einer klaren prohibitiven Sanktionsregel zu schaffen. Der Vorschlag des Regierungsrats wurde in einer ersten Lesung am 11. Dezember 2018 im Grossen Rat behandelt: Mittels einer Ergänzung des Einführungsgesetzes zur Bundesgesetzgebung über den Schutz von Umwelt und Gewässern (EG UWR) und einer anschliessenden Ergänzung der Ordnungsbussenverfahrenverordnung (OBVV) sollen Littering-Verstösse mit einer Ordnungsbusse geahndet werden. Die Höhe der Busse regelt der Regierungsrat in der OBVV, sobald der Grosse Rat die Ergänzung des EG UWR beschlossen hat. Zuständig für die Umsetzung sollen weiterhin die Gemeinden sein.

Da in der ersten Lesung keine Änderungen zum Entwurf beantragt wurden, legt der Regierungsrat die Gesetzesänderung für die zweite Lesung im Grossen Rat im gleichen Wortlaut vor. Dagegen schlägt der Regierungsrat aufgrund der Debatte im Grossen Rat neu vor, dass die Ordnungsbusse für Littering-Verstösse auf 300 Franken festgelegt wird. Dies entspricht der maximalen Bussenhöhe, die im Ordnungsbussenverfahren ausgesprochen werden kann. Damit kann dem Anliegen nach einer hohen Busse mit abschreckender Wirkung Rechnung getragen werden. Die vorberatende Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) des Grossen Rates hat sich ebenfalls mehrheitlich für eine Ordnungsbusse von 300 Franken ausgesprochen.

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