Hauptmenü

Alle Medienmitteilungen

Bulletin zur Regierungsratssitzung

Kantonaler Höchsttarif für Kaminfegerarbeiten wird angepasst

Der Regierungsrat hat einer Anpassung des maximalen Stundenansatzes für Kaminfegerarbeiten zugestimmt. Dieser wird per 1. März 2017 angepasst und von Fr. 79.80 (zuzüglich MwSt.) auf Fr. 84.– (zuzüglich MwSt.) erhöht. Dies entspricht einer Erhöhung des Taxpunktwertes von 1,33 auf 1,4. Neu wird auch ein Stundenansatz für Lehrlinge definiert. Dieser liegt bei Fr. 24.30 (zuzüglich MwSt.). Die in Rechnung gestellte Entschädigung für Kaminfegerarbeiten berechnet sich durch Multiplikation des Stundenansatzes mit dem Zeitaufwand. Für gewisse Tätigkeiten gibt es gemäss Richttarife der Vereinigung kantonaler Feuerversicherungen Vorgabezeiten, die bei der Abrechnung berücksichtigt werden. Arbeiten, für die keine festen Vorgabezeiten vorgesehen sind, werden nach effektivem Aufwand abgerechnet.

Die Anpassung wurde vom Aargauischen Kaminfegermeisterverband (AKMV) beantragt. Hauptgrund dafür sind die durch den neuen Gesamtarbeitsvertrag entstandenen höheren Kosten für die Betriebsinhaber wegen angepasster Leistungen zugunsten der beschäftigten Kaminfeger. Ausserdem machte der AKMV komplexere Arbeitsdispositionen und höhere Fahrzeugkosten infolge längerer Arbeitswege aufgrund von veränderter Lebens- und Arbeitsgewohnheiten der Kunden geltend.

  • Regierungsrat