Bulletin zur Regierungsratssitzung
Teilrevision Walddekret: Mitfinanzierung der Schutzwaldpflege durch die Einwohnergemeinden
Gleichzeitig mit der Botschaft zur zweiten Lesung des Waldgesetzes unterbreitet der Regierungsrat dem Grossen Rat die Botschaft zur Teilrevision des Aargauer Walddekrets. Mit der Anpassung des Walddekrets werden die Einwohnergemeinden, die als Nutzniessende von der Schutzwaldpflege profitieren, zur Tragung von maximal 20 Prozent der Kosten verpflichtet. Das Walddekret wird zudem dahingehend ergänzt, dass die Beiträge von Bund und Kanton in Waldungen mit Schutzfunktion maximal 100 Prozent betragen.
Botschaft an den Grossen Rat: GR 23.177