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Bulletin zur Regierungsratssitzung :
Ja zur "Amtsenthebungs-Initiative" und Ja zur "Änderung des Steuergesetzes"

Am 15. Mai 2022 kommen drei eidgenössische Vorlagen zur Abstimmung: die "Änderung vom 1. Oktober 2021 des Bundesgesetzes über Filmproduktion und Filmkultur (Filmgesetz, FiG)", die "Änderung vom 1. Oktober 2021 des Bundesgesetzes über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen (Transplantationsgesetz)" sowie der "Bundesbeschluss vom 1. Oktober 2021 über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2019/1896 über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1052/2013 und (EU) 2016/1624 (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)". Diese drei Vorlagen kommen nur zur Abstimmung, wenn das gegen sie ergriffene Referendum zustande kommt. Der Beschluss des Bundesrats steht somit unter Vorbehalt. Die Referendumsfristen sind am 20. Januar 2022 abgelaufen. Die Bundeskanzlei hat (Stand 17. Februar 2022) noch nicht über das Zustandekommen der Referenden entschieden. Zudem wird über zwei kantonale Vorlagen abgestimmt: die Aargauische Volksinitiative "Zur Schaffung der Möglichkeit der Amtsenthebung (Amtsenthebungs-Initiative)" vom 4. Juni 2020 und die "Änderung vom 7. Dezember 2021 des Steuergesetzes (StG)".

Betreffend die Aargauische Volksinitiative "Zur Schaffung der Möglichkeit der Amtsenthebung (Amtsenthebungs-Initiative)" vom 4. Juni 2020 soll auf kantonaler Ebene eine verfassungsrechtliche Grundlage für eine Amtsenthebung einzelner Behördenmitglieder geschaffen werden. Der Regierungsrat und der Grosse Rat empfehlen, die Initiative anzunehmen. Situationen, in welchen es zu grobem Fehlverhalten von Amtsträgerinnen und Amtsträgern kommen kann, sind zwar selten. Sie können aber das Vertrauen der Bevölkerung in die Tätigkeit von Parlament und Regierung erheblich beeinträchtigen. Solchen schwerwiegenden Fällen könnte in Zukunft mit einem Verfahren auf Amtsenthebung oder Amtseinstellung begegnet werden. Deshalb erscheint die Schaffung einer entsprechenden Regelung auf Gesetzesstufe, wie sie in der Initiative gefordert wird, als nachvollziehbar und zweckmässig. Bereits heute besteht im Bereich der Gerichte und auf kommunaler Ebene die Möglichkeit von Amtsenthebungen. Mit der Initiative würden diese Regelungen für andere Behördenmitglieder ergänzt. Sollte der Initiative und damit der Verfassungsänderung zugestimmt werden, so werden im Anschluss die notwendigen Gesetzesanpassungen erarbeitet und dem Grossen Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.

Mit der zweiten kantonalen Vorlage betreffend die Änderung des Steuergesetzes sollen einerseits die natürlichen Personen steuerlich entlastet werden, indem der Pauschalabzug für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen deutlich erhöht wird und andererseits die Gewinnsteuern von ertragsstarken Unternehmen reduziert werden. Mit der steuerlichen Entlastung der Unternehmen verbessert der Kanton seine Wettbewerbsfähigkeit und bleibt ein attraktiver Wirtschaftsstandort, an dem Arbeitsplätze erhalten und neue geschaffen werden. Im Rahmen einer finanzpolitischen Lagebeurteilung ist der Regierungsrat zum Schluss gekommen, dass der Finanzhaushalt des Kantons auf einem stabilen Fundament steht und über Handlungsspielraum sowie gute Voraussetzungen für die Bewältigung der anstehenden Herausforderungen verfügt. Der Regierungsrat unterstützt die Steuergesetzrevision 2022.

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