Bulletin zur Regierungsratssitzung
Regierungsrat entscheidet über die Leistungsaufträge im Bereich Herzchirurgie
Der Regierungsrat hat die Spitalliste 2015 des Kantons Aargau am 7. Mai 2014 verabschiedet (Publikation im Amtsblatt vom 16. Mai 2014). Die einzige Ausnahme betraf die Erteilung der Leistungsaufträge im Bereich Herzchirurgie. Dies, weil die Kooperationsverhandlungen zwischen Spitälern, die sich beworben hatten, noch nicht abgeschlossen waren. Mit dem zwischenzeitlich abgeschlossenen Zusammenarbeitsvertrag zwischen dem Kantonsspital Aarau und der Hirslanden Klinik Aarau wird dem Ziel, wonach spezialisierte Eingriffe im Sinn der Versorgungssicherheit auf die Zentrumsspitäler konzentriert werden sollen, nachgelebt, indem die beiden Kliniken die Zentrumsleistungen im Bereich der Herzmedizin gemeinsam anbieten werden. Die Spitalliste wird am 1. Januar 2015 in Kraft treten und gilt für vier Jahre.
Weitere Informationen finden Sie unter: Spitalliste 2015
Der Entscheid im Bereich Herzchirurgie ist im Amtsblatt vom 4. Juli 2014.