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Bulletin zur Regierungsratssitzung :
Teilrevisionen von vier Gesetzen

Aufgrund verschiedener neuer Regelungen auf Bundesebene sowie der bundesgerichtlichen Rechtsprechung und der Erfahrungen in der Praxis, besteht Anpassungsbedarf in den Einführungsgesetzen zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EG ZGB), zur Schweizerischen Zivilprozessordnung (EG ZPO), zum Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (EG BGFA) und zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (EG SchKG).

Am 16. Dezember 2020 hat der Regierungsrat die Botschaft zur zweiten Beratung verabschiedet, nachdem der Grosse Rat am 15. September 2020 den vorgeschlagenen Änderungen zugestimmt hatte. Gegenüber den Gesetzesvorlagen des Regierungsrats beschloss der Grosse Rat lediglich eine Änderung, bei der es sich um eine sprachliche Anpassung handelt. Er hat gleichzeitig einen Prüfungsauftrag an den Regierungsrat überwiesen.

Der Regierungsrat schlägt gegenüber der ersten Vorlage eine Änderung vor. Er möchte das Einführungsgesetz zur Schweizerischen Strafprozessordnung (EG StPO) so ergänzen, dass die Staatsanwaltschaft und die Gerichte bei Fällen häuslicher Gewalt die Anlaufstelle gegen häusliche Gewalt (AHG) über Sistierungen und Einstellungen von Strafverfahren informieren können.

Die vorgesehenen Änderungen sollen per 1. Januar 2022 in Kraft treten.

Mehr zum Thema

Botschaft an den Grossen Rat: GR 20.353

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