Bulletin zur Regierungsratssitzung
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Nein zu den Volksinitiativen "Für sauberes Trinkwasser" und "Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide", Ja zum CO₂-Gesetz
Am 13. Juni 2021 kommen fünf eidgenössische Vorlagen zur Abstimmung: Volksinitiative vom 18. Januar 2018 "Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung – Keine Subventionen für den Pestizid- und den prophylaktischen Antibiotika-Einsatz"; Volksinitiative vom 25. Mai 2018 "Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide"; "Bundesgesetz vom 25. September 2020 über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz)"; "Bundesgesetz vom 25. September 2020 über die Verminderung von Treibhausgasemissionen (CO₂-Gesetz)"; "Bundesgesetz vom 25. September 2020 über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT)".
Wie Bundesrat und Parlament empfiehlt auch der Regierungsrat des Kantons Aargau die beiden Volksinitiativen – die Volksinitiative vom 18. Januar 2018 "Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung – Keine Subventionen für den Pestizid- und den prophylaktischen Antibiotika-Einsatz" und die Volksinitiative vom 25. Mai 2018 "Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide" zur Ablehnung. Der Regierungsrat anerkennt die wichtigen Anliegen der Initiativen. Die gesetzlichen Ziele können jedoch mit den bestehenden Instrumenten wie dem Nationalen Aktionsplan Pflanzenschutzmittel (NAP), der Strategie Antibiotikaresistenzen (StAR), der Klimastrategie und dem Aktionsplan Biodiversität erreicht werden. Aufgrund von Schädlingen und Krankheiten ist der Feldbau und insbesondere die Spezialkulturen zur Ertragssicherung auf Pflanzenschutzmittel (PSM) angewiesen. Daher sind die beiden Initiativen nicht zielführend und zu radikal: Dies zeigt sich bei der ersten Initiative mit der Forderung nach einem Tierbestand, der mit dem auf dem Betrieb produzierten Futter ernährt werden soll und somit jeglichen Futtertransfer zwischen Betrieben in der Schweiz ausschliesst. Bei der zweiten Initiative würden durch das Verbot synthetischer PSM die Kosten für Lebensmittel und die Risiken bezüglich Lebensmittelsicherheit steigen. Aufgrund tieferer Erträge würde die Inlandproduktion zugunsten von Importen abnehmen und damit die Wahlfreiheit der Konsumenten bezüglich Herkunft einschränken. Auch würden internationale Handelsabkommen in Frage gestellt.
Beim "Bundesgesetz vom 25. September 2020 über die Verminderung von Treibhausgasemissionen (CO₂-Gesetz)" empfiehlt der Regierungsrat die Annahme. Der Kanton Aargau ist mit der Wasserkraft und den Kernenergieanlagen führend bei der Produktion von CO₂-neutralem Strom. Aufgrund des beschlossenen Ausstiegs aus der Kernenergie stellen sich für den Aargau aber grosse Herausforderungen. Der Kanton will und kann seine führende Rolle auch in Zukunft einnehmen und Innovationen vorantreiben – unter anderem will er im Bereich Wasserstoff das bestehende Know-How im Aargau nutzen. Der im Zusammenhang mit dem CO₂-Gesetz des Bundes vorgesehene Fonds hilft dem Kanton, diese Transformation zu bewältigen. Das CO₂-Gesetz des Bundes leistet damit einen wesentlichen Beitrag, um Energieverbrauch, Auslandabhängigkeit und CO₂-Ausstoss im Gebäudebereich signifikant zu senken und damit die energie- und klimapolitischen Ziele des Kantons zu erreichen.