Bulletin zur Regierungsratssitzung
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Regierungsrat legt Botschaft an den Grossen Rat zum Dekret zur Prämienverbilligung vor
Gemäss Art. 65 Abs. 1 Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) verbilligen die Kantone für Versicherte in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen die Krankenkassenprämien. Die Prämienverbilligung wird durch Bund und Kanton gemeinsam finanziert. Für das Jahr 2023 berechnet der Regierungsrat einen erwarteten Gesamtbedarf von 386,9 Millionen Franken. Abzüglich des mutmasslichen Bundesbeitrags von 236,7 Millionen Franken ergibt sich ein Kantonsbeitrag von 150,2 Millionen Franken für das Jahr 2023. Der vom Regierungsrat für das Anspruchsjahr 2023 beantragte Kantonsbeitrag ermöglicht, den im Jahr 2019 eingeschlagenen Kurs der besonderen Berücksichtigung der Familien gemäss Art. 65 Abs. 1bis KVG und der Alleinstehenden lückenlos fortzuführen, lässt aber trotzdem die weiterhin engen finanziellen Verhältnisse des Kantons nicht ausser Acht. Gemäss dem Gesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVGG) vom 15. Dezember 2015 legt der Grosse Rat die Höhe des Kantonsbeitrags jährlich per Dekret fest.
Botschaft an den Grossen Rat GR 22.117