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Bulletin zur Regierungsratssitzung :
Regierungsrat befürwortet Änderung Stipendiengesetz

Am 4. März 2018 entscheiden die Aargauer Stimmberechtigten über die Änderung des Gesetzes über Ausbildungsbeiträge (Stipendiengesetz). In diesem sind einerseits Anpassungen infolge des Beitritts des Kantons Aargau zur Interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen (Stipendienkonkordat) notwendig. Andererseits sollen der Bezügerkreis bei den Darlehen erweitert und gleichzeitig eine restriktivere Stipendienvergabe verfolgt werden. Im Rahmen der Beratung des Stipendiengesetzes hat der Grosse Rat zudem die Einführung des sogenannten "Splittingmodells" beschlossen, mit welchem die Studentinnen und Studenten auf der Tertiärstufe fortan ihren Ausbildungsbeitrag in Form eines Stipendiums (zwei Drittel der Summe) und eines rückzahlpflichtigen zinslosen Darlehens (ein Drittel) erhalten sollen. Eine Tertiärausbildung führt in aller Regel zu einem deutlich höheren Erwerbseinkommen als dies bei Absolventen einer Ausbildung auf der Sekundarstufe der Fall ist. Der Regierungsrat erachtet es deshalb als vertretbar, dass Studentinnen und Studenten nach Abschluss ihrer Ausbildung einen Teil der Unterstützungsleistung, mit welcher ihnen der Staat die Ausbildung ermöglicht hat, zurückbezahlen und empfiehlt die Vorlage zur Annahme. Die restriktivere Stipendienvergabe führt netto zu einer Entlastung von jährlich rund 2,4 Millionen Franken. Damit leistet auch das Stipendienwesen einen notwendigen Beitrag zur Stabilisierung des Staatshaushalts.

Die geänderten Rechtsgrundlagen sollen per 1. August 2018 in Kraft treten.

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