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Bulletin zur Regierungsratssitzung

Verordnung zum Gesundheitsgesetz regelt Zuständigkeiten im Vollzug des NISSG

Am 1. Juni 2019 ist das Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG) vom 16. Juni 2017 in Kraft getreten. Das Gesetz bezweckt den Schutz des Menschen vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall. Der Regierungsrat hat die konkreten Zuständigkeiten zum kantonalen Vollzug des erwähnten Bundesgesetzes beschlossen und dazu die Verordnung zum Gesundheitsgesetz geändert. Die Kontrolle von Solarien und die Kontrolle betreffend die korrekte Verwendung von Produkten für kosmetische Zwecke obliegt dem Amt für Verbraucherschutz (AVS). Die Gemeinden sind verantwortlich für die Kontrolle der Einhaltung definierter Schallpegel bei Veranstaltungen auf ihrem Gebiet. Die Kantonspolizei übernimmt die Überprüfung der Einhaltung der Verwendungsverbote betreffend Laserpointer.

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