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Bulletin zur Regierungsratssitzung

Regierungsrat weist eine Stimmrechtsbeschwerde in Sachen BNO-Revision der Stadt Aarau ab

Der Einwohnerrat Aarau hatte an seiner Sitzung vom 28. Oktober 2019 über den im Sommer 2018 zurückgewiesenen Teil der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) beraten und diesen verabschiedet. Der Beschluss wurde dem fakultativen Referendum unterstellt.

Gegen diese Unterstellung hatten fünf Stimmberechtigte der Stadt Aarau beim Regierungsrat eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht. Darin machten sie geltend, dass der Grundsatz der Einheit der Materie verletzt werde, da der Nutzungsplan in zwei Teile aufgeteilt worden sei.

An seiner Sitzung vom 18. März 2020 hat der Regierungsrat über die Beschwerde entschieden und diese abgewiesen. Der Regierungsrat kommt bei seiner Beurteilung zum Schluss, dass die Aufteilung der Vorlage in zwei Teile rechtmässig war und die Einheit der Materie gewahrt wurde. Der vom Einwohnerrat verabschiedete zweite Teil umfasse einen klar umschriebenen Regelungsgegenstand. Eine freie Willensäusserung dazu sei ohne weiteres möglich gewesen. Durch die Unterstellung des Einwohnerratsbeschlusses unter das fakultative Referendum sei das Stimmrecht der Stimmberechtigten der Stadt Aarau nicht verletzt worden.

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