Bulletin zur Regierungsratssitzung
Botschaft zur Stärkung des Friedensrichterwesens
Das Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI) und die Justizleitung haben unter Einbezug des Verbands Aargauer Friedensrichter (VAF) geprüft, welche Massnahmen zur Stärkung des Friedensrichterwesens im Kanton Aargau notwendig sind. Als Ergebnis dieser Abklärungen wird vorgeschlagen, bei den Gerichten Kanton Aargau (GKA) eine Ansprech- und Koordinationsstelle zu schaffen, über die Anfragen, Informationen und Abstimmungen zu einzelnen Themen und Projekten zentral laufen sollen. Die Stelle soll koordinieren, priorisieren und Anfragen an die zuständigen Fachpersonen weiterleiten und konsistente Rückmeldungen sicherstellen. Zudem soll sie neue Friedensrichterinnen und Friedensrichter unterstützen, Handbücher und Vorlagen prüfen und überarbeiten, das Wissensmanagement sicherstellen, Weiterbildungen organisieren sowie die Abrechnungen der Friedensrichterinnen und Friedensrichter entgegennehmen, prüfen und bearbeiten.
Ausserdem wird vorgeschlagen, das Entschädigungssystem zu vereinfachen. Anstatt einer komplizierten Berechnung der Fallpauschale je nach Verfahrensausgang soll die Fallpauschale für jeden erledigten Fall auf 300 Franken festgesetzt und zusätzlich für jede Entscheidbegründung eine Pauschale von 300 Franken ausgerichtet werden. Zudem sollen eine Jahrespauschale von 1'000 Franken sowie eine fallbezogene Auslagenpauschale von 60 Franken hinzukommen. Die geschäftsführenden Friedensrichterinnen und Friedensrichter sollen wie bisher eine Aufwandsentschädigung von 10 Franken pro registriertem Fall erhalten.
Der Regierungsrat hat die vorgeschlagenen Massnahmen gutgeheissen und dem Grossen Rat in einer Botschaft unterbreitet. Das Geschäft geht auf ein am 8. November 2022 überwiesenes Postulat von Karin Koch Wick, Mitte Bremgarten, Lukas Huber, GLP Berikon, und Claudia Rohrer, SP Rheinfelden, zur Stärkung des Friedensrichterwesens zurück (GR 22.309). Mit den vorgeschlagenen Massnahmen beantragt der Regierungsrat, das Postulat als erledigt abzuschreiben. Die Botschaft wird voraussichtlich im 3. oder 4. Quartal 2026 im Grossen Rat behandelt. Es ist vorgesehen, die Dekretsanpassungen zur Umsetzung der Vereinfachung des Entschädigungssystems per 1. Januar 2027 in Kraft zu setzen.
Botschaft an den Grossen Rat: GR 26.209
Gesamterneuerungswahlen Schlichtungsstelle für Gleichstellungsfragen
Der Regierungsrat hat die Präsidentin und die Mitglieder der Schlichtungsstelle für Gleichstellungsfragen (SSGF) für die nächste Amtsperiode gewählt. Diese beginnt am 1. Januar 2027.
Gewählt wurden:
- Kristina Wagner, Präsidentin (bisher)
- Beat Baumann (bisher)
- Fabienne Edelmann (bisher)
- Marianne Kamm (neu)
- Max Hufschmidt (neu)
- Selina Egger (neu)
Die Kantone sind im Rahmen des Gleichstellungsgesetzes dazu verpflichtet, eine Schlichtungsstelle für Gleichstellungsfragen zu betreiben. Diese ist den Aargauer Gerichten zugeordnet. Sie behandelt Klagen von Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern, die sich bei ihrer Arbeit aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert fühlen.
In ihren Wirkungsbereich fallen im Wesentlichen Streitigkeiten aus privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen sowie aus öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnissen der Gemeinden.
Das Diskriminierungsverbot nach dem Gleichstellungsgesetz umfasst das ganze Anstellungsverhältnis, von der Anstellung bis zur Beendigung, insbesondere auch Lohngleichheit und Schutz vor sexueller Belästigung.
Die SSGF besteht aus einem Präsidium und vier bis sechs Mitgliedern. Dabei müssen die Arbeitgebenden und die Arbeitnehmenden, die Geschlechter sowie der öffentliche und private Bereich vertreten sein.
Schlichtungsstelle bei Diskriminierung aufgrund des Geschlechts
Berufliche Orientierung in der Ausbildung von Lehrpersonen an der PH FHNW
Der Regierungsrat des Kantons Aargau legt einen Bericht vor zur Erfüllung des Postulats 24.20 vom 16. Januar 2024 betreffend Stärkung des Fachs "Berufliche Orientierung" in der Ausbildung zukünftiger Lehrpersonen. Das Postulat verlangt eine Prüfung, ob der aktuelle Umfang des Fachs an der Pädagogischen Hochschule Nordwestschweiz (PH FHNW) ausreicht, um Lehrpersonen für die zentrale Rolle der Beruflichen Orientierung auf Sekundarstufe I vorzubereiten.
Der Regierungsrat betont, dass Berufliche Orientierung eine Verbundaufgabe zwischen Schule, Eltern, Berufs und Studienberatung, Wirtschaft und lokalen Ausbildungsbetrieben ist und bereits ein grosses Unterstützungsangebot besteht. Er sieht gleichwohl gezielten Weiterentwicklungsbedarf und beauftragt das Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS), im Dialog mit der PH FHNW den Praxisbezug zu optimieren, Mindestvorgaben für Schulen zu entwickeln und die Zusammenarbeit mit den Wirtschaftspartnern weiter zu stärken.
Grundlage für die Berichterstattung bildet ein vom Regierungsrat in Auftrag gegebener externer Bericht, der das Ausbildungs- und Weiterbildungsangebot der PH FHNW mit dem anderer pädagogischer Hochschulen in der Deutschschweiz verglich und den Bedarf der Schulen ermittelte.
Botschaft an den Grossen Rat: GR 26.206
Neuer Schulraum für die Berufsfachschule Gesundheit und Soziales in Oberentfelden
Der Regierungsrat plant in Oberentfelden eine Übergangslösung für die Berufsfachschule Gesundheit und Soziales (BFGS). Im aktuell leerstehenden Verwaltungsgebäude der Firma Dreier, das bereits für die Schule Oberentfelden als Provisorium genutzt wurde, soll eine Schule mit sechzehn Schulzimmern eingerichtet werden. Der Standort wird mit einer Zweifachsporthalle auf dem Fussballplatz Brunnmatten ergänzt. Die Inbetriebnahme von Schulhaus und Zweifachsporthalle ist auf den Beginn des Schuljahrs 2027/28 vorgesehen.
Für Schulhaus und Sporthallen beantragt der Regierungsrat beim Grossen Rat einen Verpflichtungskredit. Dieser umfasst einen einmaligen Bruttoaufwand von 20,87 Millionen Franken für die Ausführungskosten sowie einen jährlich wiederkehrenden Aufwand von 436'310 Franken für Miete und Baurechtszins. Die Übergangslösung wird voraussichtlich für acht Jahre benötigt, bis der erste definitive Standort der BFGS neu erstellt ist. Zu diesem Zeitpunkt werden die Sporthallen durch die Gemeinde Oberentfelden übernommen. Die Gemeindeversammlung hat am 19. Juni 2026 einen entsprechenden Verpflichtungskredit beschlossen.
Die BFGS benötigt aufgrund der aktuellen Auslastung der Raumkapazitäten und des weiterhin erwarteten Wachstums der Lernendenzahlen im ganzen Kanton ab Schuljahr 2027/28 zusätzlichen Unterrichtsraum. Insbesondere der seit längerer Zeit bestehende Mangel an Sporträumen stellt mit jedem neuen Schuljahr eine zunehmende betriebliche Herausforderung dar.
Botschaft an den Grossen Rat: GR 26.207
Medienmitteilung vom 23. Januar 2026: Neuer Schul- und Sportraum für die Berufsfachschule Gesundheit und Soziales