Bulletin zur Regierungsratssitzung
Totalrevision der Swisslos-Sportfonds-Verordnung (SLSFV)
Die Mittel des Swisslos-Sportfonds sind für die Sport- und Bewegungsförderung im Aargau von zentraler Bedeutung. Um weiterhin eine ganzheitliche Förderung des privatrechtlich organisierten Sports in den Sportverbänden, -vereinen, Gemeinden und für weitere Akteure zu gewährleisten, ist die Swisslos-Sportfonds-Verordnung aus dem Jahr 1993 auf den neusten Stand gebracht worden. Dabei wurde der Sportentwicklung der letzten 20 Jahre auf allen Alters- und Leistungsstufen Rechnung getragen. Der Regierungsrat hat die totalrevidierte Swisslos-Sportfonds-Verordnung (SLSFV) gutgeheissen. Sie wird per 1. August 2015 in Kraft gesetzt.