Bulletin zur Regierungsratssitzung
Anpassung der Verordnung über Ausbildungsbeiträge
Der Regierungsrat setzt per 1. Juli 2024 eine Anpassung der Verordnung über Ausbildungsbeiträge (Stipendienverordnung) in Kraft. Um der aufgelaufenen Teuerung bei der Behandlung der Stipendiengesuche Rechnung zu tragen, werden die Ansätze für den Grundbedarf für den Lebensunterhalt und die Wohnkosten im Anhang der Stipendienverordnung erhöht. Damit sollen die Auswirkungen der Teuerung abgemildert werden. Eine weitere Änderung betrifft die Verlängerung der Einreichungsfrist für Stipendienanträge um zwei Monaten. Damit sollen die Antragstellenden mehr Zeit für eine korrekte Antragstellung mit dem Zusammentragen aller notwendigen Belege und Dokumente erhalten. Der Arbeitsanfall bei der Sektion Stipendien kann damit besser verteilt werden.