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Bulletin zur Regierungsratssitzung :
Regierungsrat beantragt Zusatzkredit für die Ostumfahrung Bad Zurzach

Die Ostumfahrung Bad Zurzach lenkt den Nord-Südverkehr aus dem Ortskern. So wird der historische Flecken vom Durchgangsverkehr befreit und Bad Zurzach als regionaler Entwicklungsschwerpunkt und attraktiver Wohnort gestärkt. Die Bauarbeiten wurden Anfang 2020 gestartet und dauern voraussichtlich bis Sommer 2023. Eine aktualisierte Endkostenprognose zeigt nun, dass der bewilligte Kredit für den Bau der Ostumfahrung Bad Zurzach nicht ausreicht. Zusätzlich zum 2015 bewilligten Kredit von 86,73 Millionen Franken beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat einen weiteren Zusatzkredit von 11,44 Millionen Franken.

Der grösste Teil der Mehrkosten ist auf die geologischen Verhältnisse zurückzuführen. Bei der Bauausführung wurden die Felsoberfläche teilweise tiefer und eine nicht versickerungsfähige Schicht höher als erwartet angetroffen, was eine Verlängerung der Bohrpfähle beziehungsweise den Bau eines zusätzlichen Versickerungsstrangs erforderte. Bei den im Jahr 2021 aussergewöhnlich gestiegenen Materialpreisen resultieren zusätzliche, durch die Indexierung des Projektkredits nicht abgedeckte Teuerungskosten. Weitere, erhebliche Mehraufwendungen entstanden im Rahmen der Einwendungsbehandlung bei den Honorarkosten, wie auch durch höhere Landerwerbskosten infolge gestiegener Marktpreise. Bedingt durch Corona entstehen Zusatzkosten für die Einhaltung der Hygienevorschriften, Behinderungen im Bauablauf infolge verspäteter Tieferlegung der Hochspannungsleitung (coronabedingt verschobene Revision des Kernkraftwerks Leibstadt) sowie erhöhte Koordinations- und Informationsaufwendungen.

Zum Zeitpunkt des 2015 beantragten Zusatzkredits diente als Basis eine Endkostenprognose mit einer Reserve von rund 10 Prozent für Unvorhergesehenes und Kreditrisiko. Es zeigte sich in jüngster Zeit, dass damit insbesondere die Risiken des Baugrunds bei Grossprojekten mit Kunstbauten nicht ausreichend abgedeckt werden konnten.

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