Bulletin zur Regierungsratssitzung
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Änderung des Baugesetzes betreffend Entschädigung von Kulturland – öffentliche Anhörung startet am Freitag, 2. Dezember 2022
Der Grosse Rat des Kantons Aargau hat in einem Vorstoss gefordert, dass das Kulturland im Fall einer Enteignung durch die öffentliche Hand höher entschädigt wird als bisher. Der Bund hat im Enteignungsrecht bereits entsprechende Bestimmungen aufgenommen. Der vorliegende Entwurf soll nun auch im Kanton Aargau die Gesetzesgrundlage dafür schaffen, dass Landwirtschaftsland massvoll besser entschädigt wird. Je nach Einstufung der Landqualität soll im Enteignungsfall neu der Landpreis bis 22 Franken pro Quadratmeter betragen. Aus diesen Überlegungen heraus beantragt der Regierungsrat eine Änderung des Baugesetzes. Zur Vorbereitung der Vorlage an den Grossen Rat wird vom 2. Dezember 2022 bis 10. März 2023 eine Anhörung durchgeführt. Das geänderte Gesetz soll am 1. Januar 2025 in Kraft treten. Die neue Regelung soll nur für Projekte gelten, die nach Inkrafttreten der Rechtsänderung öffentlich aufgelegt worden sind.
Anhörungsunterlagen: Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG); Teiländerung