Bulletin zur Regierungsratssitzung
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Änderungen zur Fristwahrung von parlamentarischen Vorstössen und zur verbesserten Kommunikation von überfälligen Vorstössen werden per 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt
Aufgrund des (19.17) Postulats Dr. Bernhard Scholl vom 8. Januar 2019 betreffend "fristgerechte Behandlung von überwiesenen Vorstössen durch den Regierungsrat" hat der Grosse Rat Änderungen des Gesetzes über die Organisation des Grossen Rates und über den Verkehr zwischen dem Grossen Rat, dem Regierungsrat und der Justizleitung (Geschäftsverkehrsgesetz, GVG) sowie des Dekrets über die Geschäftsführung des Grossen Rates (Geschäftsordnung, GO) beschlossen. Einerseits bestehen nun neu differenzierte und teilweise kürzere Fristen für den Regierungsrat für die Bearbeitung überwiesener Vorstösse und andererseits wird die Kommunikation zu überfälligen Vorstössen verbessert, indem der öffentlich zugänglichen Datenbank des Grossen Rats hierzu weitere Informationen entnommen werden können. Diese Änderungen werden per 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt.